Edenkoben: Gästebeitragssatzung tritt in Kraft

Edenkoben – Zum 1. März 2017 tritt die neue Gästebeitragssatzung der Stadt Edenkoben in Kraft. Mit dieser Satzung wird der bisherige Kurbeitrag durch den Gästebeitrag ersetzt.

Und das bedeutet: Der Gästebeitrag in Höhe von einem Euro pro Person und pro Übernachtung ist von allen Personen zu entrichten, die in der Stadt Edenkoben eine Unterkunft nehmen und übernachten. Ausgenommen sind unter anderem Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 Prozent und deren Begleitpersonen oder aber Personen, die nachweislich studieren oder eine Berufsausbildung absolvieren. Erhoben wird der Gästebeitrag nur noch in der Zeit vom 1. März bis 30. November.

Mit dem neuen Gästebeitrag kommt auch die neue Gästekarte. Diese verspricht Vergünstigungen bei knapp 40 Leistungsträgern der Stadt. So gewähren Gastronomie, Weingüter, Einzelhändler, Gewerbetreibende, Schloss Villa Ludwigshöhe, Sesselbahn oder Museum unterschiedliche Rabatte. Etwa ermäßigte Eintritte, Nachlass beim Kauf von Sonnenbrillen oder Wein oder einen leckeren Café zum Menü gratis dazu. Sportliche Gäste können sich kostenlos Nordic Walking Stöcke leihen. Und auch das Freibad Edesheim lädt zum Feierabendtarif ein.

Hoteliers und Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen werden gebeten, die neuen Meldevordrucke und die Gästekarten beim i-Punkt, Weinstraße 81 oder beim Tourismusbüro Verein SÜW Edenkoben, Poststraße 23 in Edenkoben abzuholen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben wird in den nächsten Tagen auch Personen, die in der Stadt Edenkoben wohnen, aber nicht ihren Hauptwohnsitz im Stadtgebiet haben, anschreiben, um deren Beitragspflicht zu prüfen. Unabhängig von der Aufenthaltsdauer jedoch abhängig einer möglichen Beitragsbefreiung haben diese Personen einen pauschalen Gästebeitrag in Höhe von 23 Euro/Jahr zu entrichten. Zum Ausgleich gibt es dafür dann eine Jahresgästekarte.