Landtagswahl am 13.03.2016

Stimmzettel können gedruckt werden

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis 21. Februar an die Wohnungsanschrift zugestellt (Symbolbild)

Mannheim – Am 19. Januar 2016 wurden die Wahlvorschläge für die Landtagswahl von den Kreiswahlausschüssen in den 70 Wahlkreisen des Landes zugelassen – auch für die beiden Mannheimer Wahlkreise 35 Mannheim 1 (Käfertal, Neckarstadt-West, Neckarstadt-Ost/Wohlgelegen, Sandhofen, Schönau, Waldhof, Vogelstang und Wallstadt) und 36 Mannheim 2 (Feudenheim, Friedrichsfeld, Innenstadt/Jungbusch, Lindenhof, Neckarau, Neuostheim/Neuhermsheim, Rheinau, Schwetzinger-/Oststadt und Seckenheim).

Inzwischen stehen auch alle Wahlvorschläge und die landeseinheitliche Reihenfolge auf dem Stimmzettel fest: Die Landeswahlleiterin hat die Nummerierung mitgeteilt. Für den Wahlkreis 35 wurden 11 Wahlvorschläge zugelassen. Im Wahlkreis 36 stehen 10 Wahlvorschläge zur Wahl. (Die genauen Daten werden im Rahmen der Öffentlichen Bekanntmachungen in der Ausgabe des Amtsblattes vom 28. Januar 2016 veröffentlicht.)

Am 07. Februar 2016 wird das Wählerverzeichnis für die beiden Mannheimer Wahlkreise erstellt, automatisch eingetragen werden etwa 200.000 Frauen und Männer, die seit mindestens 13.12.2015 in Baden-Württemberg wohnen, am 07. Februar in Mannheim mit Hauptwohnung gemeldet sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am Wahltag volljährig sein werden.

Briefkasten richtig beschriften

Den ins Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten werden bis spätestens 21. Februar 2016 die Wahlbenachrichtigungen an die Wohnungsanschrift zugestellt. Deshalb sollte der Briefkasten richtig beschriftet und alle für die Wohnung gemeldeten Familiennamen sollten aufgeführt sein, damit die Briefe auch ankommen. Die Wahlbenachrichtigung enthält auch einen Briefwahlantrag, für den Fall, dass man am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann. Wer bis 21. Februar 2016 keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte dies dann sofort beim Wahlbüro (Sammelnummer 293-9566) überprüfen lassen, weil sonst die Gefahr besteht, dass er nicht wählen darf.