13-jähriger Bombenbauer zurück bei Familie – Behörden beratschlagen

Es kommt nicht oft vor, dass Behörden ratlos sind. Im Falle des Bombenkids aus Ludwigshafen ist die Situation eingetreten, die keiner jemals für möglich gehalten hat. Ein strafunmündiges Kind als Marionette, gesteuert von Hintermännern mit radikal-islamischen Terror-Ideen. Bereit, eine ganze Stadt und viele Menschen in eine unfassbare Katastrophe zu stürzen. Ein filmreifer Stoff, der für die Ludwigshafener zur gefährlichen Realität wurde.

Denn der Gesetzgeber legte die Grenze der Strafunmündigkeit auf 14 Jahre und genau das ist nun das Problem. Seit seiner Ergreifung befand sich der religiös beeinflusste Junge in einem Jugendheim. Nun hat die Familie sich durchgesetzt und den inzwischen 13-Jährigen wieder in ihre Obhut geholt. Sie zogen ihre Einwilligung zur Unterbringung des Jungen in einer Einrichtung wieder zurück. Eine Lage, die noch niemand einkalkulieren konnte.

Auf Anfrage teilt das Familienministerium in Rheinland-Pfalz mit:

Wir bestätigen, dass der Junge aufgrund eines richterlichen Beschlusses den Ort, an dem er seit Dezember 2016 untergebracht war, verlassen hat.

Die Stadtverwaltung, sonst eher familienorientiert, hat gegen diesen Beschluss zurecht Beschwerde eingelegt. Dies wird ebenfalls vom Ministerium bestätigt:

Die Stadt Ludwigshafen hat gegen diesen Beschluss des Familiengerichts Beschwerde eingelegt, teilt Astrid Eriksson – Pressesprecherin des MINISTERIUM FÜR FAMILIE, FRAUEN, JUGEND, INTEGRATION UND VERBRAUCHERSCHUTZ mit.

Damit hat die Stadtverwaltung völlig richtig gehandelt. Der Junge bleibt ein unkalkulierbares Risiko. Das Gedankengut, welches ihn zu dieser Tat inspiriert hat, verschwindet nicht von Heute auf Morgen.

Soweit so schlecht.

In der weiteren Mitteilung wird es dann finster. Es offenbart sich die ganze Hilflosigkeit der Behörden. Dazu Astrid Erikson:

Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen eingebundenen Behörden und politischen Ebenen – Kommune, das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Familienministerium, Innenministerium, Justizministerium, Bildungsministerium, LKA – haben am Vormittag die jüngsten Entwicklungen beraten und verschiedene langfristig tragfähige Lösungen zur weiteren Unterbringung und zur intensiven pädagogischen Betreuung des Jungen diskutiert. Diese werden jetzt geprüft. Dabei stehen Aspekte der Sicherheit und des Wohles des Jungen gleichermaßen im Mittelpunkt.

Anhand der involvierten Behörden ist zu erkennen, welchen Stellenwert diese Angelegenheit hat. Es gilt allerhöchste Alarmstufe. Natürlich wird betont, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht – davon gehen wir ohnehin aus. Das sollte in unserer Demokratie der Normalfall sein. Aktuell haben allerdings die Eltern das letzte Wort – so ist das bei Strafunmündigkeit.

Am Ende ergänzt die Pressesprecherin:

Die Stadt Ludwigshafen, deren Jugendamt für die Betreuung des Jungen zuständig ist, und das Land stehen seit Dezember in engem Kontakt und Austausch. Das Land gibt dem Jugendamt dabei die größtmögliche Unterstützung, um zu einer guten, tragfähigen Unterbringung des 13jährigen zu kommen.

Zusammengefasst: Alle beratschlagen, sind weitgehend hilflos und die Bevölkerung hofft auf eine für die Bürger tragfähige und belastbare Lösung. Solange der Junge in einem Heim untergebracht war, fühlten sich alle relativ sicher.

Zur Erinnerung:

Der Deutsch-Iraker plante Ende November einen Anschlag mit einer Nagelbombe auf dem Weihnachtsmarkt. Nur durch die präzise Wahrnehmung eines Passanten, dem der Glasbehälter mit Sprengmaterial nur auffiel, weil ein Draht herausragte, kam es nicht zur Katastrophe. Das perfide an einer Nagelbombe ist, dass während der Detonation die eingelegten Nägel wie Geschosse in alle Richtungen fliegen. Verletzte und sogar Tote sind die Folge.

Der kleine Terrorist versuchte es ein zweites Mal. Bei diesem Versuch in einem Gebüsch am Rathauscenter nochmals eine Bombe zu platzieren, wurde er gefasst.

Am 16.12.2016 teilt das Polizeipräsidium mit:

Er soll massiv religiös beeinflusst sein. Ein IS-Hintergrund schließen die Behörden derzeit nicht aus.

Dass von diesem Jungen ein hohes Gefährdungspotential ausgeht, dürfte unstrittig sein. Die Ludwigshafener hoffen, dass die Stadtverwaltung mit ihrer Beschwerde Erfolg hat und dass er wieder in staatliche Obhut gebracht wird.

In der Zwischenzeit ist aus Behördenkreisen zu erfahren, dass Zivilkräfte das irregeleitete Kind rund um die Uhr bewachen müssen.