Ab Februar wird die IBAN Pflicht

Bankleitzahl und Kontonummer ade

Ludwigshafen – Ab Februar 2016 müssen alle Bankkunden für Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften statt Kontonummer und Bankleitzahl die 22-stellige internationale Bankkontonummer (IBAN) nutzen.

„Bislang hatten Privatkunden noch eine Schonfrist“,

informiert Josephine Holzhäuser, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

“Für Unternehmen und Vereine gelten diese Regeln bereits seit Sommer 2014, nun sind sie für alle verbindlich.“

Die eigene IBAN-Nummer finden Bankkunden bereits seit einigen Jahren auf dem Kontoauszug.

„Bisher haben Kreditinstitute Überweisungen mit den alten Nummern noch umgewandelt und ausgeführt“, informiert Holzhäuser. „Ab Februar 2016 dürfen sie das nicht mehr.“

Schlimmstenfalls wird ein Auftrag mit der bisherigen Kontonummer nicht ausgeführt. Die Folge sind Zahlungsverzug und Zusatzkosten durch Zinsen und Mahngebühren. Die Verbraucherzentrale rät, alte, vorgedruckte Überweisungsformulare zu vernichten und nicht mehr zu verwenden.

Schutz vor Zahlendrehern und Tippfehlern soll eine zweistellige Prüfziffer bieten, die für jede IBAN extra berechnet wird. Tippfehler fallen dadurch sofort auf und das Kreditinstitut führt die Überweisung gar nicht erst aus. Die Verbraucherzentrale rät außerdem, die IBAN stets in vierstelligen Blöcken einzugeben. Auch dadurch lassen sich Fehler vermeiden.

Für Online-Bankkunden ändert sich spätestens jetzt die Überweisungsmaske im Internet. Daueraufträge stellen Kreditinstitute in der Regel automatisch um.

Das IBAN-Verfahren macht grenzüberschreitende Euro-Überweisungen und -Lastschriften im SEPA-Raum einfacher, schneller und günstiger. Das gilt für alle Zahlungen zwischen den 28 EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Monaco und San Marino. Für grenzüberschreitende Zahlungen in Länder außerhalb des SEPA-Raums muss die teurere Auslandsüberweisung gewählt werden.

Bei Fragen und Problemen rund um das Thema Girokonto und SEPA bietet die Verbraucherzentrale persönliche Beratung nach Terminvereinbarung in ihren örtlichen Beratungsstellen.