Wiesbaden: Auslobung und Fahndung im Fall „Tötungsdelikt zum Nachteil des Präsidenten des Hells Angels Charters Gießen“

Maschinenpistole mit Schalldämpfer
Maschinenpistole mit Schalldämpfer

Wiesbaden (ots) – Am 07.10.2016 wurde der Präsident des Hells-Angels-Charters Gießen in den frühen Morgenstunden (04:00 – 05:00 Uhr) auf dem Gelände des Vereinsheims in Wettenberg-Wißmar von bislang unbekannten Tätern durch insgesamt 17 Schüsse getötet.

Wegen des Tötungsdelikts wird aktuell weiterhin in alle Richtungen ermittelt. Aufgrund des Tatortbefundes geht die Staatsanwaltschaft Gießen und das Hessische Landeskriminalamt in Wiesbaden von mindestens zwei Schützen aus, die nach der Tat mit einem oder mehreren Fahrzeugen die Flucht ergriffen haben dürften.

Maschinenpistole ohne Schalldämpfer
Maschinenpistole ohne Schalldämpfer

Die ballistischen Untersuchungen ergaben, dass zwei unterschiedliche Waffentypen benutzt wurden. Bei der einen Waffe handelt es sich um eine Handfeuerwaffe, Kal. 7,65 mm, bei der anderen Waffe um eine Maschinenpistole des Herstellers VUGREK, Modell Agram 2000, Kal. 9 mm.

Die Maschinenpistole wurde in der Vergangenheit meist in einer Transporttasche verkauft, die in der Szene wegen ihrer auffälligen Form auch „Schweinchen“ genannt wird.

Die Transporttasche - Szenename: Schweinchen
Die Transporttasche – Szenename: Schweinchen

Wie bzw. auf welchem Weg die Waffen in die Hände der Täter gelangt sind, konnte bis dato nicht ermittelt werden. Deswegen wenden sich die Staatsanwaltschaft Gießen und das HLKA nun an die Öffentlichkeit und fragen:

  • Wer kann Hinweise bezüglich des An- oder Verkaufs oder der Weitergabe einer solchen bauartgleichen Maschinenpistole geben?
  • Wem ist die beschriebene Transporttasche („Schweinchen“) aufgefallen?
  • Wer hat am Tattag des 07.10.2016 zwischen 04:00 Uhr und 05:00 Uhr oder auch vorher Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt stehen könnten? Hinweise können in begründeten Fällen auch vertraulich behandelt werden!

Belohnung von insgesamt 10.000 Euro

Für Angaben, die zur Ermittlung und Ergreifung des bzw. der Täter führen, wird von Seiten der Staatsanwaltschaft Gießen eine Belohnung in Höhe von 5.000.- EURO ausgesetzt. Das Hessische Landeskriminalamt lobt seinerseits zusätzlich weitere 5.000.- EURO aus. Die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.

Sachdienliche Hinweise werden unter der Telefonnummer 0611/ 83-8383 (Hessisches Landeskriminalamt) und von jeder örtlichen Polizeidienstelle entgegengenommen.

Aufgrund der Fahndung bei „Aktenzeichen XY“ gingen gestern bereits 13 Hinweise ein, die aktuell vom Hessischen Landeskriminalamt ausgewertet werden.