Werbebanner können Auslöser sein

Unscheinbare Kostenfallen

Die Verbraucherzentrale rät, Lastschriften auf keinen Fall unkommentiert zurück zu holen (Symbolbild)

Deutschland – Vor fragwürdigen Forderungen von Drittanbietern auf der Mobilfunkrechnung warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Regelmäßig erhält sie Anfragen zu zweifelhaften Beträgen zwischen 2,99 und 6,99 Euro pro Woche für Abonnements verschiedener Dienste. Auslöser für diese dubiosen Kosten kann ein plötzlich aufpoppendes Werbebanner für Klingeltöne oder Erotik-Dienste in Apps aber auch ein Virus sein. Mit einer Drittanbietersperre lassen sich solche unangenehmen Überraschungen vermeiden.

„Die Betroffenen bemerken das aktive Abonnement meistens erst, wenn sie ihre Mobilfunkrechnung erhalten“,

informiert Martina Totz, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

„Drittanbieter rechnen ihre Dienste dort unter Rubriken wie `Leistungen oder Beträge anderer Anbieter ab.“

Ein kostenpflichtiges Abonnement kann zum Beispiel schon durch ein ungewolltes Berühren der Werbeanzeige aktiviert werden. Ein Dienst namens WAP-Billing ermöglicht das einfache Abrechnungsverfahren über die Mobilfunkrechnung. Wer das Werbebanner antippt, wird auf die Seite des Diensteanbieters weitergeleitet. Im Hintergrund wird dann bereits die eigene Rufnummer übermittelt.

„Anhand der Nummer können die Diensteanbieter den Mobilfunkanbieter ermitteln und einen Zahlungsvorgang für das angebotene Abo auslösen“, so Totz. „Konto- oder Kreditkartendaten müssen nicht angegeben werden.“

Auf einen Kostenhinweis oder einen „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“-Button achten die Betroffenen beim Wegklicken der sich öffnenden Anbieterseite in der Regel nicht.

„Bereits aktivierte Abonnements müssen binnen acht Wochen direkt beim Drittanbieter bestritten, widerrufen oder gekündigt werden“, erklärt Verbraucherschützerin Totz. „Dies kann über die Internetseite des Drittanbieters, telefonisch, per SMS oder per Brief, am besten per Einschreiben mit Rückschein, erfolgen.“

Die Verbraucherzentrale rät, parallel auch beim eigenen Mobilfunkanbieter Widerspruch einzulegen. Dieser muss auch Auskunft über die Kontaktdaten der Drittanbieter geben.

Ob Schadensersatz für bereits abgebuchte Beträge geltend gemacht werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden.

„Keinesfalls sollten Lastschriften unkommentiert zurück geholt werden“, warnt Totz. „Mahnungen des eigenen Mobilfunkanbieters oder eine Sperrung des Anschlusses könnten die Folge sein.“

Eine Drittanbietersperre kann jeder Mobilfunkkunde kostenfrei bei seinem Anbieter einrichten lassen. Sie greift jedoch nur für die Zukunft, das heißt aktive Abos werden dadurch nicht automatisch beendet.

Unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/musterbriefe-internet-telefonie stellt die Verbraucherzentrale verschiedene Schreiben zum Einspruch gegen die Telefonrechnung und für die Beantragung einer Drittanbietersperre bereit. Eine umfassende rechtliche Beratung erhalten Interessierte in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale oder montags, mittwochs und donnerstags von 10 Uhr bis 16 Uhr telefonisch am landesweiten Beratungstelefon unter 09001 77 80 80 4 (1,50 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, evtl. abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen). Mit den Telefongebühren sind die Kosten für die Beratung beglichen.