Frankfurt: Kommunale Steuererhöhungen werfen Schatten auf Standort Hessen

Frankfurt am Main – „Betrachtet man alle Kommunen Deutschlands, ist Hessen im Fünf-Jahres-Vergleich der Bundesländer aktueller Spitzenreiter bei den kommunalen Steuererhöhungen. Der Standort verteuert sich kontinuierlich und verliert dadurch auch an Wettbewerbsfähigkeit“, betont Dr. Matthias Leder, Federführer Steuern der IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen. „Zahlreiche Steuererhöhungen der Kommunen haben dazu geführt, dass die Hebesätze der Grundsteuer B in Hessen im Zeitraum 2011 bis 2016 um durchschnittlich 50 Prozent gestiegen sind. Bei der Gewerbesteuer waren es durchschnittlich 13 Prozent“.

Hessen hat bundesweit mit Abstand die höchsten Steigerungen zu verzeichnen. Im gleichen Zeitraum haben sich zum Beispiel die durchschnittlichen Hebesätze der Grundsteuer B in Baden-Württemberg und Bayern um lediglich zwei bzw. drei Prozent erhöht. Bei der Gewerbesteuer lag die Steigerung sogar nur bei jeweils einem Prozent. „Das zeigt deutlich, dass der Standort Hessen insbesondere im Vergleich zu diesen beiden Bundesländern aber auch zu anderen Bundesländern zunehmend teurer wird“, betont Leder. „Im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen mit den höchsten tatsächlichen Durchschnittswerten besteht natürlich weiterhin Luft nach oben. Aber das sollte nicht der Maßstab sein. Vielmehr sollte Hessen sich an jenen Bundesländern orientieren, die niedrigere Steuersätze aufweisen. Sonst werden Unternehmen künftige Investitionen eher an steuergünstigeren Standorten tätigen“.

Der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B lag im Jahr 2016 in Hessen bei 416 Prozent. Im Vergleich der Bundesländer bedeutet das Platz zwei. Für Nordrhein-Westfalen wurde der bundesweite Spitzenwert von 520 Prozent berechnet; für Baden-Württemberg und Bayern Werte von 350 und 344 Prozent. Bei der Gewerbesteuer wurde für Hessen im Jahr 2016 ein durchschnittlicher Hebesatz von 376 Prozent ermittelt; Rang vier im Vergleich der Bundesländer. Für Nordrhein-Westfalen wurde der Spitzenwert von 446 Prozent ausgewiesen; für Baden-Württemberg und Bayern 350 und 338 Prozent. Datenbasis ist eine Studie der Wirtschaftsberatungsgesellschaft Ernst & Young (EY) von 2017. Bei den Hebesatzwerten handelt es sich um Durchschnittswerte aller Gemeinden in den einzelnen Bundesländern unabhängig von der Einwohnerzahl.