Gemeinderat berät über Windenergie

Klärungsbedarf bei Standorten

Gemeinderat berät am 18. Februar über Windenergie (Symbolbild)

Heidelberg – Das Meinungsbild zum Thema Windenergie in Heidelberg wird deutlicher: Die Waldstandorte Hoher Nistler, Weißer Stein Süd, Lammerskopf und Auerhahnenkopf könnten in Kürze offiziell aus dem Rennen sein.

Die Flächen Drei Eichen, Kirchheimer Mühle und Grenzhof Ost werden voraussichtlich weiterverfolgt – unter der Voraussetzung, dass noch offene Fragen geklärt werden und die Ergebnisse der Behörden- und Trägerbeteiligung vorliegen. Über diese Vorgehensweise beraten zunächst der Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss sowie der Bau- und Umweltausschuss in einer gemeinsamen Sondersitzung zur Windenergie am Donnerstag, 4. Februar 2016, und anschließend der Gemeinderat am Donnerstag, 18. Februar 2016. 

Die Heidelberger Bezirksbeirätinnen und -beiräte sind mit diesem Verfahren ebenfalls mehrheitlich einverstanden. Dieses Meinungsbild hat sich bei einer Informationsveranstaltung aller Bezirksbeiräte zum Thema Windenergie unter Leitung von Oberbürgermeister Dr. Würzner am Donnerstag, 21. Januar 2016, gezeigt. Des Weiteren thematisierten die Bezirksbeiräte den Standort Langer Kirschbaum, der nördlich von Peterstal auf Dossenheimer und Schriesheimer Gemarkung liegt. Vertreterinnen und Vertreter aus Ziegelhausen sehen diesen Standort ähnlich kritisch wie die vier Heidelberger Waldstandorte.    

Klärungsbedarf bei Drei Eichen, Kirchheimer Mühle und Grenzhof Ost

Die Waldstandorte Hoher Nistler, Weißer Stein Süd, Lammerskopf und Auerhahnenkopf waren bereits im Dezember 2015 aufgrund der fachlichen Bewertungen der städtischen Unteren Fachbehörden als Konzentrationszone ausgeschlossen worden. Dass auch die Bürgerinnen und Bürger diese vier Standorte übereinstimmend ablehnen, ergibt die bisherige Auswertung der Bürgerbeteiligung. Die Stadt Heidelberg führt als einzige Kommune im gesamten Verband eine eigene Bürgerbeteiligung zur Standortfrage durch.

Bei den übrigen Standorten ergibt sich folgender Klärungsbedarf:

  • Drei Eichen: Die Untere Naturschutzbehörde hat den Standort unter Vorbehalt als geeignet eingestuft. Es ist zu prüfen, ob Uhu oder Fledermaus hier ihren Lebensraum haben. Bereits jetzt ist davon auszugehen, dass ein Windrad nur mit der Auflage betrieben werden könnte, dass es je nach Jahres- oder Tageszeit zeitweise abgeschaltet werden müsste.
  • Grenzhof Ost: Hier sind insbesondere der Abstand eines potenziellen Windrades zur Wohnbebauung noch einmal zu überprüfen und die Frage, ob der Grenzhof als Dorf oder Aussiedlerhof eingestuft wird.
  • Grenzhof Ost und Kirchheimer Mühle: Für beide Standorte sind ergänzende artenschutzrechtliche Untersuchungen erforderlich.

So geht es weiter

Die Stadt Heidelberg muss bis zum Sommer 2016 eine Stellungnahme an den Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim abgeben. Hintergrund ist, dass der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim aktuell einen „Flächennutzungsplan Windenergie“ für seine 18 Mitgliedskommunen erstellt. Der Flächennutzungsplan ermöglicht es, Flächen festzulegen, auf denen Windenergieanlagen errichtet werden können und  damit gleichzeitig alle anderen Flächen davon freizuhalten. Im Heidelberger Stadtgebiet hatte der Nachbarschaftsverband sieben Standortvorschläge gemacht. 

Infobox

Momentan sind Windenergieanlagen aufgrund des bestehenden Regionalplans „Windenergie“ in Heidelberg rechtlich nicht zulässig. Dieses Bauverbot wird jedoch in absehbarer Zeit entfallen. Damit werden Windenergieanlagen grundsätzlich überall möglich, solange keine sonstigen öffentlichen Belange entgegenstehen. Eine gezielte Standortsteuerung ist dann nur über einen Flächennutzungsplan möglich. Diesen erarbeitet der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim für 18 Mitgliedskommunen. 

Bei den nun vom Nachbarschaftsverband zur Diskussion gestellten 17 Flächen im Verbandsgebiet und sieben Flächen in Heidelberg geht es nicht darum, diese insgesamt zu beschließen oder abzulehnen, sondern jede Fläche steht einzeln zur Diskussion, d.h. sie kann entfallen oder in ihrer Größe verändert werden. Im Flächennutzungsplan werden Konzentrationszonen für Windenergie ausgewiesen; außerhalb dieser Zonen wären Windenergieanlagen dann unzulässig. Das vorrangige Ziel der Stadt ist daher, einzelne Flächen zur potenziellen Nutzung für Windenergieanlagen zu definieren, damit alle anderen geschützt bleiben.