Bruchsal: Winterdienst 2016/2017 – Dringend Räum- und Streupflicht beachten

Bruchsal – Die Stadt Bruchsal verweist erneut auf die Räum- und Streupflicht der Anwohner und Grundstückseigentümer. Leider wurde über die schneereichen Tage zunehmend festgestellt, dass die geltende Streupflichtsatzung der Stadt Bruchsal nicht beachtet wird.

Mit der Räumpflicht haften Grundstückseigentümer und Anlieger für Sach- und Personenschäden, die auf nicht geräumte Gehwege zurückzuführen sind. Die Räum- und Streupflichtsatzung findet nicht nur in der Winterzeit Bedeutung, sondern das ganze Jahr über, insbesondere auch im Herbst bei Laubfall. Da sich nun auch der Frühling ankündigt, kommt dem Thema „Lichtraumprofil“ ebenfalls eine wichtige Bedeutung zu. Demnach müssen Hecken, Sträucher und Bäume die an öffentliche Flächen angrenzen von den Grundstückseigentümern und Anliegern regelmäßig zurückgeschnitten werden, damit Sichtfelder frei bleiben und Straßen sicher genutzt werden können. Das anfallende Schnittgut ist dabei umgehend zu entfernen und kann bei den städtischen Grüngutannahmestellen kostenfrei abgegeben werden.

Ein Merkblatt zum Lichtraumprofil sowie die Satzung über die Verpflichtung von Straßenanliegern zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege ist als Broschüre erhältlich bei den Verwaltungsstellen, im Bürgerbüro und im Bürgerservice Bauen im Rathaus am Otto-Oppenheimer-Platz sowie bei der Infozentrale im Rathaus am Marktplatz. Die Streupflichtsatzung mit ergänzenden Erläuterungen ist zudem online unter www.bruchsal.de abrufbar.