Edenkoben – In der Sitzung des Verbandsgemeinderates Edenkoben am 28. Januar 2016 hat sich der Rat auch mit dem Top: Kostentragung Fusion Edenkoben-Maikammer beschäftigt. Im Zusammenhang der entstandenen und vom Land noch nicht beglichenen Kosten für die Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer sowie die Rückabwicklung aufgrund des Verfassungsgerichts-Urteils beschlossen die Verbandsgemeinderatsmitglieder einstimmig, die Ausgleichsleistungen des Landes einzufordern. Bürgermeisters Olaf Gouasé schrieb an Ministerpräsidentin Malu Dreyer einen Brief, der nachfolgend zu lesen ist.
Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Dreyer,
Ihr o.g. Schreiben ist mir zugegangen und ich habe unseren Schriftverkehr den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates zur Kenntnis gebracht. In seiner Sitzung am 28. Januar 2016 hat der Verbandsgemeinderat folgende Auffassung zur Verpflichtung des Landes zum Ausgleich des hier entstandenen Schadens durch das rechtswidrige Fusionsgesetz in einem eigenen Beschluss einstimmig zum Ausdruck gebracht, den ich Ihnen hiermit übermitteln möchte:
„Bereits im Anhörungsverfahren zum Gesetz zur Fusion der beiden Verbandsgemeinden Edenkoben und Maikammer gab der Verbandsgemeinderat hierzu eine ablehnende Stellungnahme ab.
Im Rahmen der beiden Gespräche, welche Sie mit Bürgermeister Olaf Gouasé führten, wurden Ihnen alternative Vorschläge unterbreitet, die darauf ausgerichtet waren, eine solche Situation, wie sie jetzt eingetreten ist, zu vermeiden. Unter anderem wurde vorgeschlagen, den Gesetzesvollzug auszusetzen, bis der Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung getroffen hat. Diese Vorschläge wurden von Ihnen abgelehnt.
Die zum 1. Juli 2014 uns per Landesgesetz verordnete Fusion war umzusetzen und dieser gesetzlichen Regelung wurde hier auch mit Engagement und Gesetzestreue Folge geleistet.
Mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom Juni 2015 wurde das Gesetz aufgehoben, die Verwaltungen mussten wieder getrennt werden, was bis zum 1.11.2015 erfolgte.
Damit einher ging ein nicht nur technisch und organisatorisch erheblicher Aufwand. Der Fusionsprozess und dessen Rückabwicklung erforderten insbesondere über lange Zeit umfangreiche Personalressourcen, vom Hausmeister bis zum Bürgermeister. Dadurch war auch die Entwicklung unserer Gemeinden behindert, denn die Umsetzung deren Maßnahmen mussten hinter dem Fusionsprozess bzw. dessen Rückgängigmachung zurück stehen. Diese Maßnahmen müssen nun mit zusätzlichem Personalaufwand und externen Ingenieurbüros sukzessive vorangebracht werden.
Eine entsprechende Aufstellung des hier angefallenen Aufwandes liegt der Landtagsverwaltung sowie der Landesregierung seit Juli 2015 vor. Der weitere Schaden für unsere Gemeinden ist (leider) in Euro und Cent nicht bezifferbar, aber hier durchaus erkennbar.
Für dieses Gesetz und die hier eingetretenen Folgen tragen nicht die Bürgerinnen und Bürger unserer Verbandsgemeinde die Verantwortung. Diese liegt eindeutig bei der Landesregierung und derjenigen Parlamentsmehrheit, die dieses Gesetz auf den Weg gebracht haben. Es ist für uns ein Gebot der unabdingbaren politischen Verantwortung des Landes gegenüber unseren Gemeinden sowie unserer Bürgerinnen und Bürger im Umgang miteinander, dass nunmehr unverzüglich seitens der Landesregierung eine verbindliche Aussage getroffen wird. Dem einen Unrecht darf nicht ein weiteres Unrecht folgen.
Wir akzeptieren nicht länger den Hinweis auf noch ausstehende Urteile zu anderen Fusionsgesetzen, da dem Verfassungsgerichtshof die hier anstehende Frage des Schadensersatzes nicht zur Entscheidung vorliegt.
Wir erwarten, dass Sie als die Ministerpräsidentin unseres Landes sich hier klar zu unserer Bürgerschaft bekennen und wir hier nicht im Regen stehen gelassen werden. Dazu gehört für uns Ihre eindeutige Erklärung, für den hier entstandenen Aufwand einen adäquaten finanziellen Ausgleich zu leisten.“
In Erwartung Ihrer werten Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Olaf Gouasé
Bürgermeister