Kaiserslautern – Im vergangenen Jahr sind im pfälzischen Handwerk etwa genauso viele Betriebe gegründet wie aufgegeben bzw. an Nachfolger übergeben worden.
Zu diesem Ergebnis kommt die Betriebsbilanz der Handwerkskammer der Pfalz für das Jahr 2015. Zum 31. Dezember 2015 waren bei der Handwerkskammer der Pfalz insgesamt 17.791 Handwerksbetriebe eingetragen. Das sind 12 Betriebe weniger als im Vorjahr.
Nach Auskunft der Handwerkskammer der Pfalz unterteilt sich der Gesamtbetriebsbestand zum Jahresende in 10.351 zulassungspflichtige Handwerksbetriebe der Anlage A, 4.291 Betriebe der Anlage B1, für die keine Zulassungspflicht besteht, und 3.148 Betriebe der Anlage B2, in der die handwerksähnlichen Gewerbe geführt werden und für die ebenfalls keine Zulassungspflicht besteht. Ein Betrieb ist auf der Grundlage des Kleinunternehmergesetzes eingetragen.
In den zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A) wurden 155 Betriebe weniger registriert als im Vorjahr. Hier ist die Meisterprüfung für die selbständige Berufsausübung erforderlich. Ihr sind aber auch andere Prüfungen gleichgestellt, beispielsweise der Ingenieurabschluss oder die Technikerprüfung. Und die so genannte „Altgesellenregelung“ ermöglicht auch Gesellen, sich unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Ausübungsberechtigung selbständig zu machen.
Die größten Zuwächse waren mit 109 Betrieben in den zulassungsfreien Handwerken (Anlage B1) zu verzeichnen. Die meisten Zuwächse entfallen auf das Fotografenhandwerk (64), das Gebäudereiniger-handwerk (19), das Maßschneiderhandwerk (17) und das Textilgestalterhandwerk (12). Ebenfalls zugenommen haben mit 34 Betrieben die handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B2), wo wie in der Anlage B1 keine Qualifikationsvoraussetzungen für die Selbständigkeit verlangt werden. Der mit Abstand größte Zuwachs war dabei mit 66 Betrieben im Kosmetikergewerbe zu verzeichnen.