Kreis Südwestpfalz – Die Bescheide über die Abfallentsorgungsgebühren des Landkreises für das laufende Jahr sind zwischenzeitlich gedruckt und zum Postversand gegeben.
In den nächsten Tagen werden die Bescheide bei allen Bürgerinnen und Bürgern im Briefkasten liegen. Aus den Schreiben ist ersichtlich, was jeder Grundstückseigentümer an Müllgebühren für dieses Jahr zu zahlen hat. Die erste Rate ist bis zum 28. Februar zu entrichten, die zweite Rate wird zum 15. Mai, die dritte zum 15. August und die letzte Rate zum 15. November fällig.
Wer Fragen zum Bescheid hat, kann sich an die Kreisverwaltung wenden. Ansprechpartner ist der jeweils zuständige Sachbearbeiter, dessen Name und die Telefon-Durchwahl rechts oben auf dem Dokument ersichtlich sind.
Erfahrungsgemäß werden viele Bürger Nachfragen haben, so dass in den ersten Tagen nach Erhalt des Bescheides das Telefon beim Sachbearbeiter häufig besetzt sein wird. Die Kreisverwaltung weist deshalb darauf hin, dass eine Rückfrage gerne auch per E-Mail oder Fax erfolgen kann. Eine telefonische Nachfrage sollte bei Nichterreichen des zuständigen Mitarbeiters erst ein paar Tage später wiederholt werden.