Gelber Sack nicht Sache des Kreises

Privatwirtschaftlich

Die Kreisverwaltung weist auf ein entscheidendes Detail hin: die Zuständigkeit (Symbolbild)

Kreis Südwestpfalz – Nachdem in letzter Zeit verstärkt Beschwerden über den gelben Sack an die Kreisverwaltung herangetragen wurden, sieht sich die Verwaltung veranlasst auf Folgendes hinzuweisen.

Der gelbe Sack fällt nicht in die Zuständigkeit des Landkreises und hat nichts mit der Kreisverwaltung zu tun. Auch wird der gelbe Sack nicht über die Abfallentsorgungsgebühren, die die Bürger an den Landkreis bezahlen, finanziert. 

Seit 1. Januar ist für die Austeilung und Einsammlung der gelben Säcke im Landkreis Südwestpfalz die Firma B. + S. Containerdienst aus Bad Kreuznach zuständig. Reklamationen sind deshalb ausschließlich an dieses Unternehmen zu richten unter der Servicenummer 0800/7236661. 

Hintergrund ist, dass die Austeilung, das Einsammeln und die Verwertung der gelben Wertstoffsäcke ein von der Verpackungsindustrie (Erzeuger, Handwerk, Handel, Entsorger) in eigener Verantwortung, privatwirtschaftlich geschaffenes Wertstoffsammelsystem ist. Die Firma B. + S. Containerdienst, Bad Kreuznach, wurde vom Dualen System Deutschlands (DSD) beauftragt. Die Kosten für alles, was den gelben Sack betrifft, wurden bereits mit dem Kauf der Produkte bezahlt.