Mainz: Mainzelbahn – MVG bespricht mit Anwohnern die nächsten Schritte

Mainz – Die Mainzer Verkehrsgesellschaft wird vorhandene Mängel in der Gleisbearbeitung möglichst zeitnah auf der Mainzelbahn-Strecke beheben lassen. Das kündigte MVG-Geschäftsführer Jochen Erlhof am Donnerstagabend bei einer Infoveranstaltung vor Anwohnerinnen und Anwohnern in Bretzenheim an und nannte als Beispiel unter anderem fehlerhafte Schweißstöße bei Schienenverbindungen. Witterungsbedingt seien die Nacharbeiten bisher leider nicht möglich gewesen bedauerte Erlhof. Ab Mitte März sind zudem so genannte Stopfgänge auf den Schotterstrecken in Bretzenheim, Marienborn und Lerchenberg geplant. Dies erfolgt nachts, statt der Straßenbahnen werden dann auf der Mainzelbahnstrecke Busse eingesetzt.

Mit Abschluss dieser Stopfgänge ist das Schotterbett gefestigt und nachverdichtet – anschließend kann dann das Rasengleis dort eingebracht werden. Durch das Rasengleis wird es weniger Luftschallemissionen in den betreffenden Abschnitten ergeben, erläuterten die MVG-Verantwortlichen den Anwohnern. Grundsätzlich sei es das Ziel, die Nacharbeiten entlang der Strecke in Bretzenheim bis Ende März und den Einbau des Rasengleises auf einer Gesamtstrecke von über 3 km bis Ende April 2017 abzuschließen.

Die MVG hatte zu der Informationsveranstaltung alle Anwohner in Bretzenheim eingeladen, die sich in den vergangenen Wochen über Lärm- und Erschütterungen entlang der Strecke beklagt hatten. Dabei ging es vor allem um die Ortsdurchfahrt in Bretzenheim entlang der Marienborner Straße und am Ostergraben.

Beim Thema Schall sehen die rechtlichen Grundlagen keine Lärm-Messungen vor. Schallbelastungen werden vielmehr berechnet, für diese Berechnungen gibt es klar festgelegte gesetzliche Vorgaben. Er wies darauf hin, dass beim Thema Lärm zusätzlich ein Sicherheitszuschlag von 30 Prozent im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt worden sei, das heißt im Sinne der Anwohner gibt es beim Schall einen zusätzlichen Puffer. Im Planfeststellungsbeschluss waren von der Behörde 53 Gebäude entlang der gesamten Strecke benannt worden, die beim Thema Schall als besonders betroffen eingestuft wurden. Erlhof: „Die MVG geht derzeit auf die Eigentümer dieser Objekte zu und wird deren Gebäude begutachten lassen. Nach dieser Begutachtung werden, abhängig vom vorliegenden technischen Stand und der Bausubstanz, Maßnahmen des passiven Schallschutzes mit den Eigentümern besprochen – das können beispielsweise neue Lärmschutzfenster sein oder dergleichen. Von den 53 Objekten liegen 12 in Bretzenheim.

Beim Thema Erschütterungen gibt es rechtliche Grundlagen, nach denen gemessen werden kann ob eine Belastung der Anwohner vorliegt und wie groß diese Belastung ist. Allerdings gibt es hier lediglich so genannte Anhaltswerte, keine verbindlichen Grenzwerte. Messungen nach der Inbetriebnahme der Strecke sind der MVG rechtlich nicht vorgeschrieben. Die MVG nimmt die Beschwerden der Anwohner sehr ernst und möchte auch selbst ein objektives Bild der von der neuen Straßenbahnstrecke ausgehenden Emissionen. Sie hat deshalb das im Planfeststellungsverfahren mit den Themen Schall und Erschütterungen beauftragte Büro Fritz gebeten, aussagekräftige Gebäude mit der erwartet größten Betroffenheit für Erschütterungsmessungen zu ermitteln und zu benennen. Die entsprechenden Grundstücke wurden während der Infoveranstaltung den Anwohnern vorgestellt und mit ihnen besprochen – auf Wunsch aus der Versammlung wurde die Liste der Hauser, in denen in einem ersten Schritt gemessen werden sollen, von fünf auf sieben erweitert. Die genaue Zahl hängt von den Gesprächen mit den betroffenen Eigentümern und deren Bereitschaft zur Mitwirkung ab.

Erlhof stellte klar, dass diese Messungen erst nach den erfolgten Nacharbeiten an der Strecke sinnvoll sind, da die Ergebnisse sonst schon wenige Wochen später überholt sind. Er wies zudem darauf hin, dass es auch im Sinne einer zügigen Bearbeitung sinnvoll sei, dass der bereits mit der Materie betraute Sachverständige diese Messungen durchführe. Bei Peter Fritz handelt es sich um einen renommierten, öffentlich bestellten Sachverständigen, an der Objektivität der Ergebnisse gebe es seitens der MVG nichts zu zweifeln. Bei den Messungen werden objektive und wiederholbare Werte ermittelt, es ginge nicht um ein Gutachten mit Bewertungsspielraum für den Gutachter. Erlhof bot den ausgewählten Grundstücksbesitzern an, die Messungen gerne von einem Fachmann begleiten zu lassen. Die Ergebnisse der Messungen und das weitere Vorgehen sollen den Anwohnern dann in einer weiteren Infoveranstaltung vorgestellt werden.

Auch das Thema Schäden an Gebäuden durch den Bau oder den Betrieb der Mainzelbahn wurde angesprochen. Vor Aufnahme der Bauarbeiten für die Straßenbahnstrecke wurden entlang der Trasse an etwa 190 Gebäuden und Bauwerken Beweissicherungsverfahren durchgeführt. Damit wurde der ursprüngliche Zustand dieser Gebäude protokolliert. Anwohner, die Schäden an ihren Gebäuden festgestellt haben, sollen sich an die MVG wenden, damit die Schäden durch einen Gutachter aufgenommen und beurteilt werden können. Vorausgesetzt, dass Ursache für die Schäden Bautätigkeiten für die Trasse oder der jetzige Betrieb der Straßenbahn sind, wird der Schaden entsprechend reguliert, versichert die MVG. Diese Praxis wurde bereits während der Bauzeit der Trasse bei einzelnen Anwohnern umgesetzt und ist ebenfalls Teil der Auflagen zum Bau der Trasse.