IHK-Vollversammlung beschließt Resolution

Aktionsprogramm

Mainz – Eine verbindliche Aussage über das Bleiberecht eines Flüchtlings und seine Sprachkompetenz – das sind die entscheidenden Kriterien, unter denen die Unternehmen den Ankömmlingen eine Perspektive für einen Ausbildungsplatz bieten können – und damit den Einstieg in den Arbeitsmarkt.

Bleiberechtsregelung und Sprachunterricht fordert die Wirtschaft von der Politik ein. Dafür leistet sie ihren Beitrag mit einem Aktionsprogamm. Das Programm und Forderungen an die Politik legte die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen jetzt in einer Resolution dar.

Wie es in dem Papier heißt, sieht die Vollversammlung in der Zuwanderung eine Chance für die wirtschaftliche Entwicklung Rheinhessens. Zugleich setzt sie ein deutliches Zeichen für Integration und gegen Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit. Gemeinsam mit Partnern wie Arbeitsagenturen, Schulen, Ministerien, Behörden, Verbänden, Stiftungen, Landkreisen und Städten sollen Flüchtlinge mit Bleibeperspektive möglichst schnell und unbürokratisch in Ausbildung oder Arbeit gebracht werden können.

Damit die Integration gelingt, sind nach Meinung von IHK-Präsident Dr. Engelbert J. Günster zwei Aspekte grundlegend:

„Die rasche verbindliche Aussage über das Bleiberecht ist eine wesentliche Grundlage für personelle Entscheidungen in den Betrieben. Sprachkompetenz bildet eine weitere unabdingbare Grundlage für eine erfolgreiche Integration.“

Daher fordert die IHK-Vollversammlung die Politik auf, den Rahmen zu schaffen, damit zugewanderte und geflohene Menschen mit Bleibeperspektive sich schnell mit der deutschen Sprache vertraut machen können. Für eine erfolgreiche Ausbildung oder Tätigkeit als Fachkraft ist in den meisten Fällen mindestens das Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen erforderlich. Ebenso ist die Politik gefordert, auch über 18-jährigen Flüchtlingen an Berufsschulen die Möglichkeit zur Erlangung der Berufsreife zu bieten. Günster sagt außerdem:

„Aus Sicht der Wirtschaft ist es erforderlich, dass den für die Ausbildung infrage kommenden Flüchtlingen ein Bleiberecht für die Dauer der Ausbildung und zwei Jahre darüber hinaus gewährt wird.“

Der Hauptgeschäftsführer der IHK für Rheinhessen, Günter Jertz, verweist auf das Modell der „Chancengarantie“. Dieses hat die rheinhessische IHK bereits erfolgreich mit Jugendlichen angewandt, die zum Beginn eines Ausbildungsjahres noch nicht mit einer Lehrstelle versorgt waren: „Mit Kompetenzfeststellung und Berufsorientierungsmaßnahmen soll jungen Asylsuchenden und Flüchtlingen in Zusammenarbeit mit allen Partnern möglichst schnell zu Praktika, Einstiegsqualifizierung und Ausbildung verholfen werden.“ Um den Integrationsprozess im Sinne der Förderung der regionalen Wirtschaft nachhaltig zu stärken und gleichzeitig einen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten, konzentriert sich die IHK für Rheinhessen auf sechs Aktionsfelder:

  1. Stärkung der Netzwerke vor Ort
  2.  Erfassung und Vermittlung von Kompetenzen
  3.  Unterstützung mit Qualifizierungsangeboten
  4.  Information der Unternehmen
  5. Berufsorientierung und Ausbildungsberatung für Flüchtlinge
  6. Integration von Flüchtlingen in Praktikum, Einstiegsqualifizierung und Ausbildung