Bewohnerparkregelung gilt ab sofort

Auch auf dem Elsässer Platz

Wiesbaden – Die Stadt Wiesbaden erinnert nochmals daran, dass seit Montag, 8. Februar 2016, die Bewohnerparkregelung für Besitzer einer Parkerlaubnis der Bewohnerparkzone 7 „Äußeres Westend“ auch für den Elsässer Platz gilt.

Damit erhalten die Anwohnerinnen und Anwohner aus den benachbarten Straßen im Westend und Rheingauviertel/Hollerborn die Möglichkeit, montags bis freitags von 9 bis 20 Uhr bevorrechtigt auf dem Platz zu parken. Bislang war der Elsässer Platz von den Regelungen des Bewohnerparkens ausgenommen und wurde auch von Pendlern und Dauerparkern, etwa zum Abstellen von kaum genutzten Zweitwagen oder Anhängern, genutzt.

Mit dieser Maßnahme, die von der Stadtverordnetenversammlung im November 2015 beschlossen wurde, folgt das Verkehrsdezernat einem langgehegten Wunsch des Ortsbeirates Westend. Um die umliegenden Wohnquartiere von unnötigem und umweltbelastendem Parksuchverkehr zu entlasten, hat Verkehrsdezernentin Sigrid Möricke zunächst diese kostengünstige und zeitnah umsetzbare Lösung auf den Weg gebracht. Die Einbeziehung des Elsässer Platzes in die Bewohnerparkregelung erfolgt durch die entsprechende Beschilderung ohne weitere bauliche Maßnahmen.