Bürstadt: Anhörungsverfahren für die Modernisierung und den barrierefreien Ausbau des Haltepunktes Riedrode eingeleitet

Bürstadt/Darmstadt (rp) – Das Regierungspräsidium Darmstadt hat jetzt das Anhörungsverfahren für das Vorhaben: „Modernisierung und barrierefreier Ausbau des Haltepunktes Riedrode in der Stadt Bürstadt“ eingeleitet. Die Durchführung des eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahrens wurde von der DB Station & Service AG beim Eisenbahnbundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, beantragt.

Wie  das Regierungspräsidium erläutert, soll der vorhandene Bahnsteig zurückgebaut und ein neuer Bahnsteig um 25 m nach Osten verschoben und in einer Länge von 120 m und einer Höhe von 0,55 m über Schienenoberkante errichtet werden. Auf dem Bahnsteig soll ein Wetterschutzhaus aufgestellt und mit Sitzgelegenheit und beleuchteter Infovitrine ausgestattet werden. Neben der vorhandenen Terrasse soll ein neuer Zugang von der Bahnhofsstraße gebaut werden und über eine Treppe sowie über einen barrierefreien Gehweg verfügen. Ein weiterer Zugang soll am östlichen Bahnsteigende errichtet werden und den Zugang zu den Park+Ride-Flächen beim Sportplatz ermöglichen.

Die Planunterlagen werden in der Stadt Bürstadt ab dem  8. Februar 2017  für die Dauer eines Monats während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Bürger/Innen können bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Offenlegung (bis zum 21. März 2017) beim Regierungspräsidium Darmstadt oder der Stadt Bürstadt Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Einwendungen sind ausgeschlossen.

Die Planunterlagen können auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums unter www.rp-darmstadt.hessen.de, Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“, Unterpunkt „Verkehr“ eingesehen werden.

Über die Durchführung eines Erörterungstermins wird das Regierungspräsidium Darm-stadt nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen entscheiden.