Briefwahlunterlagen für Landtagswahl

Ab sofort beantragbar

So sehen die Stimmzettel für die Landtagswahl 2016 aus

Neustadt an der Weinstraße – Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Landtagswahl am 13. März 2016 werden in der 7. Kalenderwoche (bis voraussichtlich 16. Februar) zugestellt. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist nach Angaben des städtischen Wahlamts bereits möglich.

Folgende Antragsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:

Internet/online:
Der Antrag auf Briefwahl über das Internet ist ab sofort möglich. Unter www.neustadt.eu/wahlen findet man einen Link zum Online-Wahlscheinverfahren. 

Es ist zudem möglich, die Briefwahl per E-Mail an wahlen@stadt-nw.de zu beantragen. Hierzu müssen Name, Anschrift und Geburtsdatum der Antragstellerin oder des Antragstellers in der E-Mail und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift für die Unterlagen angegeben werden. Sie werden umgehend zugeschickt.

Brief oder Fax:
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Briefwahl abgedruckt. Auch in diesem Fall werden die Unterlagen nach Eingang zugeschickt.

Persönlich:
Ab Montag, 15. Februar, haben stimmberechtigte Personen die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen persönlich bei der Briefwahlausgabe im Bürgerbüro, Hindenburgstraße 9 a, 67433 Neustadt an der Weinstraße, zu beantragen.

Dort kann darüber hinaus entweder direkt gewählt oder die Briefwahlunterlagen können mit nach Hause genommen werden. Bitte Personalausweis oder Wahlbenachrichtigung mitbringen. Die Öffnungszeiten des Bürgerbüros sind: Montag und Dienstag 8 bis 16 Uhr, Mittwoch 8 bis 14 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr und Freitag 8 bis 12 Uhr. Am Freitag, 11. März, ist die Briefwahlausgabe im Bürgerbüro bis 18 Uhr geöffnet.

Telefonische Anfragen:
Die telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist laut Gesetz leider nicht möglich. 

Vollmacht bei Beantragung für Dritte (z.B. Familienmitglieder):
Für die Antragstellung oder zum Abholen der Briefwahlunterlagen kann eine andere Person beauftragt werden. Diese muss die Bevollmächtigung schriftlich nachweisen und darf höchstens für vier Personen Bevollmächtigungen annehmen. Zur Erteilung der Vollmacht kann die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Erklärung verwendet werden.

Wahlscheine können bis zwei Tage vor der Wahl – Freitag, 11. März, 18 Uhr – beantragt werden. Wird die wahlberechtigte Person plötzlich krank, ist dies sogar bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich. Die Erkrankung ist in diesem Fall – beispielsweise durch ein Attest -nachzuweisen.

Das Wahlamt der Stadt Neustadt an der Weinstraße hat folgende Kontaktdaten: Telefon 06321/855-300, Fax: 06321/855-590, wahlen@stadt-nw.de, www.neustadt.eu/wahlen oder www.neustadt.eu/wahlergebnis.