Zwei Windkraftanlagen bei Michelstadt

Genehmigung durch RP

Darmstadt / Michelstadt- Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat jetzt der Errichtung und dem Betrieb von zwei Windkraftanlagen im Windpark „Felgenwald I“ bei Michelstadt zugestimmt. Die beiden Anlagen haben jeweils eine Leistung von 3 Megawatt, eine Nabenhöhe von knapp 120 Metern und eine Rotorblattlänge von 56 Metern.

Der Entscheidung, so Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid, war eine gründliche und eingehende Prüfung der Antragsunterlagen und Gutachten entsprechend den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften vorausgegangen. Bei Beachtung der mit der Genehmigung verbundenen Auflagen, erläutert Regierungspräsidentin Lindscheid weiter, sind keine schädlichen Umweltauswirkungen und sonstige Gefahren zu befürchten. 

So war im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu beurteilen, ob es durch den Betrieb der geplanten Anlagen zu schädlichen Auswirkungen auf den Menschen, z. B. durch Geräusche, Schattenwurf oder Eiswurf kommen kann. So wurde das Anwesen „Feriendorf“ bei Vielbrunn aufgrund geänderter Nutzung als allgemeines Wohngebiet eingestuft und entsprechend beurteilt. Obwohl bei den Lichtimmissionen – auch im „Feriendorf“ – die zulässigen Richtwerte durch den Betrieb der Anlagen nicht überschritten werden, wird die Anlage eine Abschalteinrichtung besitzen, so dass sie auf mögliche Beeinträchtigungen reagieren kann. Um außerdem Lichtreflexionen zu verhindern, werden die Windräder eine entsprechende Farbgebung erhalten.

Wie das Regierungspräsidium weiter erläutert, wurden in dem nun abgeschlossenen Genehmigungsverfahren zahlreiche Stellungnahmen von Fachbehörden, dem Odenwaldkreis und der Stadt Michelstadt eingeholt, die weitgehend positiv waren.

Die Stadt Michelstadt wiederum hatte ihr Einvernehmen zu dem Vorhaben verweigert.  Sie begründete dies zum einen damit, dass die vorgelegten Gut­achten zur Mopsfledermaus eine Beeinträchtigung dieser hochgefährdeten Art nicht aus­schließen könnten. Es ist jedoch nach Einschätzung des RP nicht davon auszugehen, dass das Vorhaben die Tiere beeinträchtigt: Eine Tötung von Mopsfledermäusen bei der Jagd wird durch die vorgesehene Abschal­tung der Windräder zu den kollisionsgefährdeten Zeiten und Wetterlagen während der gesamten Aufenthaltsdauer der Mopsfledermäuse in dem Bereich vermieden. Untersuchungen ergaben zudem, dass eine Beeinträchtigung oder Zerstörung von Wochenstuben der Mopsfledermaus bei der Errichtung und dem Betrieb der beiden Windrä­der ausgeschlossen ist.

Eine mögliche Beeinträchtigung der Aktivitäten des Flugsportclubs Mümlingtal, wie von der Stadt Michelstadt ebenfalls vorgetragen, fällt nicht in den  Zuständigkeitsbereich der Kommune. Abgesehen davon wird es aber auch faktisch nicht zu Beeinträchtigungen des benach­barten Vereinsflugplatzes kommen.

Da die Einverständnisverweigerung der Stadt Michelstadt somit unbegründet war, wurde ihr Einvernehmen gemäß dem Baugesetzbuch vom RP ersetzt.

Gegen den RP-Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim  Verwaltungsgericht Darmstadt eingelegt werden.