NSG-Weschnitzinsel ab 15. Februar gesperrt

Naturschutz

Lorsch/Darmstadt (rp) – Das Regierungspräsidium Darmstadt hat jetzt erneut die Sperrung des Naturschutzgebietes „Weschnitz-Insel von Lorsch“ in der Zeit vom 15. Februar bis 21. März 2016 veranlasst.

Bereits in den vergangen Jahren hatte die Behörde für diesen Bereich des Naturschutzgebietes eine Sperrungsanordnung erlassen, um das durch Spaziergänger, Radfahrer, Fußgänger und freilaufende Hunde hoch frequentierte Naturschutzgebiet während der Vogelzugzeit zu beruhigen.

Wie das Regierungspräsidium weiter erläutert, hat sich diese Maßnahme in den letzten Jahren bewährt, da viele Zugvögel bei der Rückkehr aus ihren Überwinterungsgebieten im Süden hier in diesem mit ca. 200 ha größten zusammenhängenden Grünlandgebiet der hessische Oberrheinebene einen Zwischenstopp einlegen.

Wie jedes Jahr wird das Zuggeschehen in diesem Zeitraum von den zahlreichen örtlichen Ornithologen dokumentiert werden. Man darf gespannt sein, was die Auswertung der Daten hinterher an Informationen über die Gäste wie etwa Kraniche, Kiebitze und zahlreiche weiteren Limikolen (Schnepfenartige) aber auch andere weniger auffällige Arten erbringen.

In Abstimmung mit der Stadt Lorsch, dem Ortslandwirt und Jagdpächtern wurde die Zeit der Sperrung deshalb auf fünf Wochen angelegt. Die Sperrung wird bis zum 21. März dauern und sich auf den östlichen Teil des Naturschutzgebietes beschränken. Der Beobachtungsturm an der Lorscher Herrenbrücke bleibt auch in diesem Jahr weiter zugänglich.

Ebenso werden die Landwirte im Anschluss an die Sperrung noch zwei Wochen Zeit haben, um abweichend von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnung die erforderlichen Arbeiten im Gebiet durchführen zu können, so das Regierungspräsidium.