Rohrbach: Baugenehmigung für Fachmarktzentrum Rohrbach auf der Grundlage des gültigen Bebauungsplanes

Landau – Aus Anlass der Debatte im Landauer Stadtrat und der Ankündigung, sich gegen das Fachmarktzentrum in Rohrbach zur Wehr setzen zu wollen, erklärt die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße:

Der Bauantrag „Umbau Fachmarktcenter, Neuordnung Stellplätze“ beinhaltet die Revitalisierung des genehmigten Real-Marktes. Rechtsgrundlage für die Genehmigung ist der rechtskräftige Bebauungsplan „Industriegebiet „Im Gigack“, Kleine Ahlmühle, Im Bellensee, Große Ahlmüle“ der Ortsgemeinde Rohrbach. Dieser setzt für das Vorhaben ein „Sondergebiet Einkaufszentrum“ fest. Ein Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist somit ein „Gemeindegesetz“, das von der Unteren Bauaufsichtsbehörde als Exekutive angewendet und umgesetzt werden muss. Im Baugenehmigungsverfahren ist zu prüfen, ob das Vorhaben den Festsetzungen des Planes entspricht. Das ist hier der Fall. Der Antragsteller hat damit einen Rechtsanspruch auf die Baugenehmigung, die am 01.12.2016 erteilt wurde.

Bereits ein Jahr zuvor wurden die bauplanungsrechtlichen Inhalte durch eine Bauvoranfrage abgeprüft. Aus den o.g. Gründen wurde am 26.01.2016 ein positiver Bauvorbescheid erteilt. Da der Kreisverwaltung als unterer Bauaufsichtsbehörde an einem transparenten Verfahren gelegen war, wurde der Bauvorbescheid den umliegenden Mittelzentren (Landau, Kandel, Bad Bergzabern und Wörth) zugestellt. Im Anschreiben wurden die geplanten Sortimente (Bekleidung, Drogerieartikel, Lebensmittel) genannt und auf die Rechtsgrundlage „Bebauungsplan“ hingewiesen.

Zwecks Beantwortung weitere Fragen wurden die Kontaktdaten des Bauamtsleiters genannt. Das Schreiben enthält weiterhin eine Rechtsmittelbelehrung und setzte damit eine Frist zur Widerspruchseinlegung in Gang. Alle vier Mittelzentren haben den Eingang dieses Schreibens bestätigt. Widerspruch wurde von keiner der Städte eingelegt. Der Bauvorbescheid wurde damit bestandskräftig. Der Revitalisierung des ehemaligen Real-Marktes schien damit nichts mehr im Wege zu stehen. Der Antragsteller nahm daher den nächsten Schritt, nämlich den Bauantrag, in Angriff, der im Gegensatz zur Bauvoranfrage mit größeren Investitionen verbunden ist. Wie auch schon der Bauvorbescheid wurde die Baugenehmigung direkt nach der Erteilung den vier Mittelzentren zugestellt.

Der Landkreis Südliche Weinstraße legt großen Wert auf die Feststellung, dass das Verfahren vom Amt für Bauen und Umwelt korrekt auf der Grundlage des gültigen Bebauungsplans durchgeführt wurde. Das gilt auch für Transparenz und die frühzeitige Beteiligung der nachbarlich Betroffenen.

Wenn nun der Rechtsweg beschritten wird, der in unserem Rechtsstaat jeder Behörde und jedem Bürger offen steht, wird das Urteil des Gerichts abzuwarten sein.

Landrätin Theresia Riedmaier fügt eine persönliche Erklärung an:

„Die Ankündigung des REAL-Konzerns, den Rohrbacher Markt zu schließen, war ein schwerer Schlag für die etwa 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Ich habe die Verzweiflung der Frauen gesehen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben. Ich habe die Erschütterung aber auch den Kampfesmut der Betriebsrätinnen erlebt und werde die Existenzangst der Betroffenen nie vergessen, als klar war: REAL schließt und der Arbeitsplatz ist weg.

Die Gemeinde Rohrbach hat mit der Schließung des REAL-Marktes auch einen schweren Schlag erlitten. Viele Bürgerinnen und Bürger müssen weitere Wege zum Einkaufen auf sich nehmen, für Ältere ist das besonders schwer; auch die Attraktivität eines Ortes lebt von guten Einkaufsmöglichkeiten und wenn sie fehlen, wird das spürbar.

Aus diesen Gründen habe ich mich von Anfang an zusammen mit Herrn Feser, dem Bürgermeister der Gemeinde, mit den Gemeinderäten, den Betriebsrätinnen und vielen Unterstützern darum bemüht, so schnell als möglich eine Revitalisierung des Einkaufszentrums zu erreichen. Das war sehr schwer.

Als sich vor etwas mehr als einem Jahr die Chancen dafür abzeichneten, war es für mich selbstverständlich, Rohrbach zu unterstützen und die Möglichkeiten der Kreisverwaltung auf der Basis geltenden Rechts auszuschöpfen, wieder eine Anschlussnutzung hinzubekommen. Eine unwirtliche Brache in einem so schönen Dorf wie Rohrbach, einen Stillstand in der Entwicklung dieser Gemeinde, den Verlust von Arbeitsplätzen und Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger konnte und wollte ich keinesfalls einfach so hinnehmen.

Also war klar: Rohrbach wird in jeder denkbaren und möglichen Weise unterstützt.
Wenn nun Landau und Kandel eine richterliche Klärung herbeiführen wollen, ist das zu akzeptieren. Es bleibt die Gewissheit, dass die Kreisverwaltung auf der Basis geltenden Baurechts genehmigt hat und es bleibt die Erwartung, dass große Hoffnungen der Bürgerinnen und Bürger von Rohrbach und der Gemeinde nicht enttäuscht werden.“