Per QR-Code zum vorausgefüllten Wahlschein im Internet

Vereinfachte Briefwahl zur Landtagswahl

Heidelberg – Viele Bürgerinnen und Bürger beantragen einen Wahlschein, weil sie am Wahltag verreist sind und die Möglichkeit der Briefwahl nutzen wollen oder weil sie nach dem 21. Februar 2016 innerhalb Heidelbergs umziehen und nicht in ihrem bisherigen Wahllokal wählen möchten. Für die baden-württembergische Landtagswahl am Sonntag, 13. März 2016, kann jetzt der Wahlschein vorausgefüllt per QR-Code online beantragt werden.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein sogenannter QR-Code aufgedruckt. Diesen QR-Code kann die Bürgerin/der Bürger mit dem Smartphone oder Tablet einscannen und landet dann direkt in dem für die eigene Person ausgefüllten Internetwahlscheinantrag. Der Vorteil: Zur Beantragung muss nur noch das Geburtsdatum (und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift) eingetragen werden. Somit erleichtert der QR-Code die Beantragung. Denn wer den Wahlschein/die Briefwahlunterlagen über den bereits aus vergangenen Wahlen bekannten Online-Antrag auf der Homepage der Stadt Heidelberg beantragt, muss alle Angaben zur Person wie Name, Geburtsdatum, Anschrift (gegebenenfalls abweichende Versandanschrift) und die Wahlbezirks- und Wählernummer (stehen auf der Wahlbenachrichtigung) von Hand eingeben. Zudem können Briefwahlunterlagen aber natürlich auch weiterhin ganz klassisch persönlich auf einem der Bürgerämter abgeholt oder mit der Wahlbenachrichtigung angefordert werden. 
Die Briefwahl ist seit 8. Februar 2016 möglich. 

Wahlbenachrichtigung wird bis spätestens 21. Februar 2016 zugestellt

Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, wird bis spätestens Sonntag, 21. Februar 2016, eine Wahlbenachrichtigung zugestellt. Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass Wahlbenachrichtigungen an Personen in gemeinsamen Wohnungen zu unterschiedlichen Zeiten zugestellt werden. Die Stadt Heidelberg bittet daher darum, bis zum 21. Februar 2016 von Anfragen aufgrund nicht zugestellter Wahlbenachrichtigungen abzusehen. Letzter Termin für den Antrag auf Briefwahl für die Landtagswahl ist Freitag, 11. März 2016, 18 Uhr. Der Wahlbrief mit eingelegtem Stimmzettel muss bis spätestens Sonntag, 13. März 2016, 18 Uhr, beim Bürgeramt Mitte, Wahldienststelle (Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg) oder im Briefkasten beim Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, eingegangen sein.

Weitere Informationen

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen und bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg im Bürgeramt, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-13541, -13580, -13550, oder per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de.