Rhein-Pfalz-Kreis: Abfallgebührenbescheide werden verschickt

Ludwigshafen –  Ab Mitte Februar 2017 werden wieder rund 65.000 Abfallgebührenbescheide in den Briefkästen vieler Kreisbewohner landen. Neben der bekannten Abrechnung des Vorjahres und der Festsetzung der Gebühren für das laufende Jahr, gibt es dieses Jahr eine kleine Neuerung.

Bei Haushalten, auf dessen Wohngrundstück Altpapiertonnen bereitstehen, werden diese Behälter künftig zusätzlich im Bescheid aufgeführt. Dabei werden grundsätzlich alle auf demselben Wohngrundstück bereitstehenden Altpapiertonnen angezeigt, unabhängig davon, wer diese nutzt. Die Angaben des kostenlosen Altpapiertonnen-Bestands erfolgt nur zur Kenntnisnahme und wird stets mit Null Euro ausgewiesen. Im Beiblatt bittet der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft alle Papiertonnen-Nutzer, die Papiertonnen-Angaben zu prüfen und ihn über etwaige Abweichungen zu informieren.

Vor einem Jahr wurden sämtliche Bio- und Restabfallbehälter im Rhein-Pfalz-Kreis ausgetauscht. Hierdurch fanden bei einer Mehrzahl der Haushalte die Zusatzleerungen des Vorjahres bei der Berechnung der Vorauszahlungen keine Berücksichtigung. Dies führte zunächst zu geringeren Vorauszahlungen in 2016. Im neuen Gebührenbescheid werden nun die tatsächlich in Anspruch genommenen Leerungen abgerechnet. Daraus resultierende Nachzahlungen sind meist auf geringere Vorauszahlungen zurückzuführen. Die Höhe der Abfallgebühren blieb unverändert.