Briefwahl für die Landtagswahl

Ab sofort beantragbar

In Rheinland-Pfalz wird am 16.03.2016 der Landtag gewählt

Mainz – Die zur Landtagswahl am 13. März 2016 stimmberechtigten Personen können jetzt Briefwahl bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen.

Der dafür erforderliche Wahlscheinantrag muss spätestens bis zum 11. März 2016, 18.00 Uhr, gestellt sein. Nur bei einer nachgewiesenen, plötzlichen Erkrankung kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden.

Die Beantragung kann mündlich durch persönliches Erscheinen bei der Verwaltung erfolgen. In diesem Fall kann der Stimmberechtigte auch vor Ort seine Stimme abgeben.

Die Briefwahl kann auch schriftlich beantragt werden. Dies kann durch 

  • das Wahlscheinformular auf der Wahlbenachrichtigung, 
  • E-Mail oder Fax bzw. Telegramm 
  • das ggf. auf der Homepage Ihrer Verwaltung hinterlegte Online-Formular

geschehen. Bei Beantragung sind der Familienname, der/die Vorname(n), der Tag der Geburt und die Anschrift (Straße, Postleitzahl und Ort) des Antragstellers anzugeben.

Wer die Briefwahlunterlagen auch für andere Personen beantragen möchte, muss die Berechtigung hierzu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen; dies gilt auch für Ehepartner, Kinder oder Eltern.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen – hierzu zählen auch Ehepartner, Kinder oder Eltern – ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Verwaltung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich auf Verlangen ausweisen. Eine vorgedruckte Vollmacht befindet sich ebenfalls auf dem Formular des Wahlscheinantrages.

Der Landeswahlleiter empfiehlt den Briefwählern, die Hinweise in dem mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigten Merkblatt genau zu beachten, damit per Briefwahl abgegebene Stimmen auch gültig sind. Besonders wichtig ist, dass der Briefwähler

  • in den blauen Wahlumschlag nur den Stimmzettel legt,
  • den Wahlschein unterzeichnet und
  • den blauen, nicht zugeklebten Wahlumschlag mit dem Stimmzettel sowie davon getrennt den Wahlschein in den orangefarbenen Briefwahlumschlag steckt und diesen zuklebt.

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am 13. März 2016 bis 18.00 Uhr bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung eingehen. »Um einen rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes sicherzustellen, sollte dieser spätestens am Mittwoch vor dem Wahltag mit der Post abgeschickt werden«, so Landeswahlleiter Jörg Berres. Wer seinen Wahlbrief später abschickt, trägt das Risiko, dass dieser die Wahlbehörden nicht rechtzeitig erreicht und seine Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden.