Mannheim: Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim zur Vogelgrippe

Symbolbild (Foto: Holger Knecht)
Symbolbild (Foto: Holger Knecht)

Mannheim – Wegen der Vogelgrippe wurde von 17. November 2016 bis zum 31. Januar 2017 die landesweite Pflicht zur Aufstallung von Geflügel in Baden-Württemberg angeordnet. Auf der Grundlage einer neuen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts und der Vogelwarte Radolfzell wird durch Allgemeinverfügungen ab 2. Februar in einzelnen Gebieten mit erhöhtem Vogelgripperisiko für zunächst sechs Wochen, und somit bis zum 15. März 2017, die Stallpflicht risikoorientiert regional angeordnet. Diese Regelung gilt unter anderem in einem 500-Meter-Streifen entlang der Donau, des Rheins und des Neckars.

Im Gebiet des Stadtkreises Mannheim bedeutet das, dass in einem Abstand von bis zu 500 Metern Entfernung zum Uferbereich des Rheins einschließlich des Altrheinarmes um die Friesenheimer Insel und des Neckars eine Aufstallung des Geflügels angeordnet wird. Transportfahrzeuge und -behältnisse müssen nach jedem Transport gereinigt und desinfiziert werden. Geflügel- und Vögel-Börsen und -Märkte sind weitestgehend verboten.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim zum Schutz vor der aviären Influenza finden Sie auf der Homepage der Stadt Mannheim. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass es in Mannheim kein aktuelles Seuchengeschehen gibt. Die Allgemeinverfügung geht auf generelle Schutzmaßnahmen des zuständigen Ministeriums zurück.