Karlsruhe: Ordnungsamt setzt Aufbewahrungskontrollen bei Waffenbesitzern fort

Karlsruhe – Seit der Überarbeitung des Waffengesetzes im Jahre 2009 sind Personen, die Waffen besitzen, verpflichtet, die sichere und ordnungsgemäße Aufbewahrung ihrer Waffen und Munition der zuständigen Waffenbehörde nachzuweisen. Gleichzeitig sind die Waffenbehörden berechtigt und auch verpflichtet, durch Kontrollen vor Ort die Aufbewahrung der Waffen und der Munition zu überprüfen.

„Mit diesen Kontrollen sind bei uns seit Sommer 2010 zwei Personen beschäftigt“, teilt Dr. Björn Weiße mit, der Leiter des städtischen Ordnungs- und Bürgeramtes (OA), das auch zuständige Waffenbehörde für die in Karlsruhe wohnenden Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer ist.

Zu Beginn der Kontrollen gab es in Karlsruhe noch mehr als 3.000 Personen, die als Waffenbesitzerin oder Waffenbesitzer registriert waren. Diese Zahl hatte sich bis Ende 2011 bereits auf rund 2.200 Personen reduziert. Insbesondere der freiwillige Verzicht auf einen Waffenbesitz macht Weiße als Grund dafür aus und ergänzt: „Bis Ende 2016 sank diese Zahl weiter auf knapp 1.900 Personen. Und nach insgesamt 4.001 durchgeführten Kontrollen können wir jetzt feststellen, dass – bis auf einige wenige Einzelfälle – sämtliche Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer in Karlsruhe mindestens einmal Besuch von uns hatten.“

Bei seinen Kontrollen stellte das OA auch fest, dass die große Mehrheit der Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer in Karlsruhe verantwortungsvoll mit ihren Waffen umgeht. So mussten im Jahr 2011 bei mehr als 500 durchgeführten Kontrollen zwar noch 103 Beanstandungen ausgesprochen werden, diese Zahl reduzierte sich dann jedoch drastisch.

„2012 hatten wir bei 813 Kontrollen nur noch 37 Beanstandungen, 2014 sank diese Zahl bei 867 Kontrollen weiter auf lediglich noch 8 Beanstandungen“, teilt Weiße mit. Und: Bei den Kontrollbesuchen im vergangenen Jahr (2016) kam es nur noch in einem Fall zu einer Beanstandung.
Das OA wird auch weiterhin seine Kontrollen durchführen und die sichere Unterbringung von Waffen überprüfen. So müssen sich alle neu nach Karlsruhe zugezogenen Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer auf einen Besuch der Kontrollpersonen einstellen. Aber auch bei den bereits überprüften Personen werden die Beschäftigten stichprobenmäßig Wiederholungsbesuche machen. „Aufgrund unserer Erfahrungswerte aus den vergangenen Jahren gehen wir aber davon aus, dass die Karlsruher Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer auch in Zukunft sehr sorgfältig mit ihren Waffen umgehen und es keine gravierenden Verstöße gegen die waffenrechtlichen Bestimmungen geben wird“, prognostiziert der OA-Chef.