Heidelberg / Stuttgart – Die Suche nach dem Täter dauert an: Nachdem ein bislang unbekannter Täter Anfang Februar Giftköder auf Privatgrundstücke in der Pfaffengrundstraße, am Schulplatz und im Oberen Rödt in Heidelberg warf, starben zwei Hunde, die von diesen gegessen hatten.
PETA setzte eine Belohnung für Hinweise auf den Täter in Höhe von 500 Euro aus. Jetzt erhöht der Verein Berner Sennenhunde Nothilfe e.V. die von PETA ausgesetzte Belohnung um weitere 500 Euro auf nun 1.000 Euro. Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden weiterhin gebeten, sich unter der Telefonnummer 06221/34180 mit der Polizei oder unter 01520 7373341 oder per E-Mail – auch anonym – mit der Tierrechtsorganisation in Verbindung zu setzen.
„Wir bedanken uns bei der Berner Sennenhunde Nothilfe e.V. für die Unterstützung und hoffen, dass die erhöhte Belohnung von insgesamt 1.000 Euro nun doch noch zu dem skrupellosen Täter führt“, sagt Judith Pein im Namen von PETA Deutschland e.V. „Wie wichtig Zeugenhinweise sind, wurde erst vor Kurzem deutlich, als ein Rentner in Gaggenau, der Giftköder auf einer Hundelaufstrecke ausgebracht hatte, aufgrund einer Zeugenaussage verurteilt werden konnte.“
Der Rentner hatte im Juli am Murgufer in Gaggenau Giftköder ausgelegt und wurde Ende vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe verurteilt. Eine Nachbarin hatte ihn bei der Auslegung der Köder beobachtet und ihn angezeigt. PETA hatte eine Belohnung für Hinweise ausgelobt und diese bereits an die engagierte Frau ausgezahlt.
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
PETAs Tipps für Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Besteht der Verdacht, dass ein Tier einen mit Gift oder gefährlichen Gegenständen gespickten Köder gegessen hat, muss umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden. Es besteht Lebensgefahr – das Tier kann an inneren Verletzungen qualvoll sterben. Bei Vergiftungserscheinungen wie Erbrechen, Durchfall, starker Unruhe oder Apathie, einer gelblichen Verfärbung der Schleimhäute, blassem Zahnfleisch, großen Pupillen, Atembeschwerden oder Krämpfen muss ebenfalls umgehend der Tierarzt aufgesucht werden – denn Gift wirkt schnell. Der Hund sollte beruhigt und angeleint werden. Ein Maulkorb oder eine Maulschlinge darf nicht angelegt werden, da Erstickungsgefahr bei Erbrechen droht. Ist das Tier bereits bewusstlos, sollte es in die stabile Seitenlage gebracht und die Atemwege freigehalten werden. Für eine schnelle Diagnose ist es sinnvoll, eine Probe des Köders oder des Erbrochenen mit zum Tierarzt zu nehmen.