Gelder für Sozialwohnungen im Europaviertel freigegeben

Helenenhöfe

Frankfurt am Main – Bürgermeister Olaf Cunitz hat die fünfte Rate für den ersten Bauabschnitt des Wohnquartiers „Helenenhöfe“ im Frankfurter Europaviertel freigegeben. Damit können weitere rund 2,3 Millionen Euro ausgezahlt werden, mit denen die Stadt Frankfurt den Neubau von 257 Sozialmietwohnungen fördert.

Zur Mitfinanzierung dieses Teilprojekts am Maastrichter Ring 3-21 und an der Pariser Straße 42-60 stellt die Stadt Frankfurt ein Darlehen in Höhe von rund 16,5 Millionen Euro bereit.

„Durch unsere kommunale Wohnungsbauförderung stellen wir sicher, dass in Frankfurt auch geförderter Wohnraum in erheblichem Maße neu errichtet wird“, sagt Bürgermeister Cunitz. „Wir haben in städtebaulichen Verträgen festgelegt, dass im Europaviertel ein Anteil von 30 Prozent der entstehenden Wohnfläche als öffentlich geförderter Wohnraum realisiert werden muss. Auf diese Weise entstehen in diesem hochattraktiven innenstadtnahen Areal insgesamt 397 Wohnungen zu niedrigen Mieten für Haushalte mit geringem Einkommen, die wir als Stadt mit insgesamt 26,5 Millionen Euro unterstützen. So erhöhen wir zugleich das Angebot an preiswertem Wohnraum und sorgen für eine sozial ausgewogene Bewohnerstruktur und Durchmischung.“

Neben den erwähnten 257 Sozialmietwohnungen, die von der Firma Sahle Wohnen in einem ersten Bauabschnitt der „Helenenhöfe“ errichtet wurden, und weiteren 111 Sozialmietwohnungen im zweiten Bauabschnitt, werden auch 29 Wohnungen durch das städtische „Mittelstandsprogramm“ gefördert, dem „Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau“.

Die Sozialmietwohnungen sind für Wohnungssuchende bestimmt, die beim Amt für Wohnungswesen registriert und in Frankfurt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder eine enge Bindung an Frankfurt haben – etwa durch ein Arbeitsverhältnis, einen Ausbildungs- oder Studienplatz. Das jährliche Haushaltseinkommen darf die Höchstgrenzen des Hessischen Wohnraumförderungsgesetzes nicht überschreiten. Die Belegung der Wohnungen erfolgt durch das Amt für Wohnungswesen.

Die mit dem „Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung“ unterstützten Wohnungen unterliegen ab Bezugsfertigkeit für 20 Jahre einer Belegungs- und Mietpreisbindung. Der Förderempfänger verzichtet für diese Zeit auf das Recht der Direktvermietung und erhält vom Amt für Wohnungswesen Mietervorschläge zur Auswahl. Die Anfangsmiete ohne Betriebskosten liegt bei 5 Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich, bei Erreichen des Passivhaus-Standards bei 5,50 Euro.

Weitere Informationen zu den städtischen Programmen der Wohnungsbauförderung finden sich unter www.stadtplanungsamt-frankfurt.de.