Kreis Bad Dürkheim: Untersuchung des Landesamts für Umwelt abgeschlossen – Renaturierung und Hochwasserschutz am Rehbach förderfähig

Haßloch – Die kombinierte Maßnahme zu Renaturierung und Hochwasserschutz für Haßloch, in der ein zweites Bett für den Rehbach südlich der Ortslage geschaffen wird, ist eindeutig förderfähig. Dies hat eine Überprüfung des Landesamts für Umwelt Rheinland-Pfalz ergeben.

Das Landesumweltministerium hatte diese im vergangenen Jahr für 60.000 Euro in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse wurden am Montag Kreis- und Gemeindeverwaltung sowie der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) vorgestellt.

„Dies bestätigt noch einmal eindeutig unsere gesamte Planung“, sagte Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld. „Diese erfolgte in enger Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden, die Planfeststellung ist inzwischen bestandskräftig. Dass eine nochmalige Überprüfung notwendig sein sollte, war für uns unverständlich. Denn mit diesem positiven Ergebnis haben wir gerechnet: Die Maßnahme wurde jahrelang von Experten geplant. Die Konzeption mit Priorität auf dem Umweltschutz bietet in ihrer Kombination eine ökologische Aufwertung des Bachlaufs verbunden mit einem eindeutigen Hochwasserschutz für die Ortslage Haßloch.“

Gerade diese Kombination von Renaturierung und Hochwasserschutz wird von den Gutachtern als äußerst positiv eingeschätzt. Zudem gehen sie auf die Kostenschätzungen ein und stellen fest: Die Kosten sind realistisch.

Wörtlich heißt es: „…die Maßnahme [ist] bezogen auf die Bewirtschaftungsziele und die gegebenen Rahmenbedingungen notwendig und aufgrund der vorteilhaften Lage besonders effektiv (…). Sie bietet darüber hinaus bedeutende Zusatznutzen im Interesse des Allgemeinwohls.“

Das Gutachten stützt damit die Position von Kreisverwaltung Bad Dürkheim und SGD Süd, die das Vorhaben seit Jahren vorantreiben.

Häufig kritisiert wurden von den Gegnern des Projekts die hohen Kosten. Auch hier prüfte das Landesamt. Die Kosten wurden im regionalen Verhältnis betrachtet, da je nach Region andere Verhältnisse vorherrschen und somit andere Kosten anzunehmen sind. Das Ergebnis: „Die spezifischen Kosten der betrachteten Maßnahme liegen mit rund 127.000 Euro je 100 Meter völlig im Rahmen der in der Region Vorderpfalz üblichen außerörtlichen Kosten und (…) nur geringfügig über dem Mittelwert der Kosten vergleichbarer Maßnahmen. Die Maßnahme ist folglich eindeutig förderfähig.“

Auch die Alternative der Ertüchtigung der Dämme wurde noch einmal betrachtet, das Gutachten kam zu dem gleichen Schluss wie die Kreisverwaltung: Aus Sicht des Hochwasserschutzes sind die Kosten für eine Dammsanierung und -pflege höher als der verhinderte Schaden. Durch die geplante Maßnahme entsteht ein Nutzen im Wert von über 1,25 Millionen Euro für die Bürgerinnen und Bürger. „Dieser kann nicht außer acht gelassen werden“, so der Landrat. Aber vor allem ist die gewässerökologische Wertigkeit einer Dammsanierung erheblich geringer als die der Rehbachverlegung.

Denn insbesondere aus ökologischer Sicht sei das Projekt zu befürworten, so das Landesamt. Betrachtet man die Vorschläge der Projektgegner, so bewirken diese keine ökologische Verbesserung.

Im Gutachten heißt es: „Zusammenfassend betrachtet leistet die Rehbachverlegung einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen des guten Potentials im Wasserkörper Rehbach, während die Variante der Projektgegner diesbezüglich keine positiven Veränderungen bewirken kann. Auch der Zusatznutzen ist bei der Rehbachverlegung insgesamt als höher zu bewerten.“
Das Landesamt hat ausführlich beide Seiten der Maßnahme geprüft – Renaturierung und Hochwasserschutz – und kommt zu dem Schluss, dass in beiden Fällen die Rehbachverlegung die effektivste Lösung darstellt und vor allem durch die Kombination der beiden Wirkungen gewinnt.

Weiter im Gutachten: „Durch die Verlegung des Gewässerbettes aus der schmalen verbauten Hochlage in den natürlichen Schwemmfächer wird auf einer Länge von rund 3 km ein bezüglich der Bewirtschaftungsziele hochgradig wirksamer natürlicher Gewässerabschnitt geschaffen. Länge, Qualität und Wirksamkeit der Maßnahme sind im Vergleich zu anderen Maßnahmen hervorragend effektiv. Dies gilt auch für Planungsaufwand und Umsetzbarkeit, insbesondere bezüglich des Grunderwerbs und der Grundstückskosten. Weiterhin ergeben sich im Sinne der Aktion Blau Plus weitreichende Zusatznutzen bezüglich des Hochwasserschutzes für Haßloch und Iggelheim sowie weitere ökologische Effekte bezüglich einer weiträumigen Vernetzung der Gewässer- und Auenlebensräume zwischen Rhein und Pfälzerwald.

(…) Der Vergleich mit der von den Projektgegnern vorgeschlagenen zunächst hochwassertechnisch interessanten Variante zeigt bei genauer Betrachtung, dass diese wegen der Unebenheiten des bewaldeten Schwemmfächers, in den das Hochwasser verteilt werden soll, vergleichbar aufwändige Erdarbeiten und zusätzliche Dämme im Wald erfordern würde. Da diese Variante nur auf die Ableitung des Hochwassers ausgerichtet ist und bezüglich der ökologischen Bewirtschaftungsziele keinen Nutzen bringt, sind die baulichen Maßnahmen im Wald als Eingriff und ökologisch nachteilig zu bewerten.“

Landrat Ihlenfeld begrüßt das Ergebnis der Untersuchung: „Es bestätigt in allen Punkten das, was wir seit Jahren sagen. Wir sehen unsere Planung und die Arbeit der engagierten Experten bestätigt. Wir sind auf dem richtigen Weg. Umso wichtiger ist es nun, dass endlich mit den Bauarbeiten für dieses kombinierte Projekt begonnen werden kann. Wir erwarten vom Land, wie bereits für die Planungskosten ausgezahlt, eine Förderzusage mit dem Höchstbetrag von 90 Prozent, da nun noch einmal deutlich gezeigt wurde, welch positiven Effekt die Maßnahme auf die Ökologie hat. Sie ist damit ganz im Sinne der Aktion Blau Plus. Wir werden alles dafür tun, dass nach diesen eindeutigen Ergebnissen das Projekt zügig umgesetzt wird.“

Dass das Projekt eindeutig förderfähig ist, belegt der 130-seitige Bericht des Landesamts noch einmal in seinem abschließenden Fazit: „Die grundsätzliche Förderfähigkeit des Vorhabens ist (…) sowohl aus gewässerökologischer Sicht als auch aus Sicht des Hochwasserschutzes gegeben.“