Wahl-O-Maten stehen online

Landtagswahl 13. März

Der Wahl-O-Mat zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz funktioniert genauso wie der für Baden-Württemberg, sie unterscheiden sich jedoch in den Thesen

Bonn. Die Wahl-O-Maten zu den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz stehen online. Die Bundeszentrale für politische Bildung betont ausdrücklich, dass die Ergebnisse "keine Wahlempfehlungen" sind.

Dennoch läßt sich mit Hilfe der Wahl-O-Maten anhand der wichtigsten Themen aus den aktuellen Wahlkämpfen bequem feststellen, mit welchem Parteiprogramm man an ehesten übereinstimmt.

Wer wird gewählt?

Mindestens 120 Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags. Diese Zahl kann sich durch mögliche Überhang- und Ausgleichsmandate noch erhöhen. Das Landesparlament Baden-Württembergs tagt in der Landeshauptstadt Stuttgart.

Die 101 Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtags. Diese Zahl kann sich durch mögliche Überhang- und Ausgleichsmandate noch erhöhen. Das Landesparlament von Rheinland-Pfalz tagt in der Landeshauptstadt Mainz.

Wann wird gewählt?

Am 13. März 2016 von 8 bis 18 Uhr.

Seit wann wird der Landtag in den beiden Ländern gewählt?

Als erster Landtag fungierte die am 9. März 1952 gewählte Verfassungsgebende Versammlung. Nach Erfüllung ihres Auftrags, eine Verfassung für das aus den drei Ländern Baden, Württemberg und Württemberg-Hohenzollern vereinigte Baden-Württemberg zu erarbeiten, amtierte sie bis 1956 als erster Landtag des neu gegründeten Bundeslandes. Am 13. März 2016 wählen die Baden-Württemberger den 16. Landtag.

Der erste rheinland-pfälzische Landtag nach dem Zweiten Weltkrieg wurde am 18. Mai 1947 gewählt. Am 13. März 2016 wählen die Rheinland-Pfälzer den 17. Landtag.

Wie oft wird gewählt?

Der Landtag Baden-Württembergs und der rheinland-pfälzische Landtag werden alle fünf Jahre gewählt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 18 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg bzw. Rheinland-Pfalz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wie viele Stimmen habe ich?

Die Wählerinnen und Wähler haben bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg eine Stimme. Diese geben sie für einen Kandidaten oder eine Kandidatin ihres Wahlkreises ab. Gewertet wird die Stimme jedoch zweimal. Zum einen dient sie dazu, die Gesamtsitzzahl einer Partei zu errechnen, zum anderen wird mit ihr ermittelt, welche Bewerber diese Sitze erhalten.

Die Wählerinnen und Wähler haben bei der Wahl des rheinland-pfälzischen Landtags zwei Stimmen. Mit der Wahlkreisstimme wählen sie je einen Wahlkreisabgeordneten oder eine Wahlkreisabgeordnete in den 51 Wahlkreisen, mit der Landesstimme wählen sie eine Landes- oder Bezirksliste.

Was ist die Briefwahl?

Wer am 13. März 2016 nicht in sein Wahllokal gehen kann, weil er oder sie etwa im Urlaub ist, kann im Vorfeld die Briefwahl beantragen. Man bekommt den Stimmzettel (Wahlschein) dann nach Hause geschickt und kann bereits vor dem Wahltag seine Stimme abgeben und per Brief an die Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat, zurückschicken. Der Wahlbrief muss bis spätestens 18 Uhr des Wahltages bei der zuständigen Behörde eingehen.

 

Die Wahl-O-Maten zu den aktuellen Landtagswahlen stehen auf der Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb):

http://www.bpb.de/politik/wahlen/wahl-o-mat/