Baden-Württemberg: Noch bis 31. Januar bei Zugausfall im Nahverkehr kostenfrei auf IC/EC-Züge umsteigen

Symbolbild Bahngleise © on Pixabay
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Stuttgart – Das Verkehrsministerium begrüßt die Entscheidung von DB Regio, die ihr Angebot um eine Woche verlängert: Noch bis zum 31. Januar 2017 können Bahnkunden auf den Strecken Stuttgart – Karlsruhe und Stuttgart – Aalen mit ihrem Nahverkehrsticket die IC/EC-Züge der Deutschen Bahn (DB) nutzen. Dies haben die DB und das Ministerium für Verkehr heute, 23.01.2017, bekannt gegeben. Mit dem Angebot möchte die DB die Folgen der weiterhin anhaltenden Zugausfälle und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten für die Reisenden im Regionalverkehr mildern. Die Zugausfälle sind aktuell auch auf die derzeit winterlichen Verhältnisse mit starkem Frost zurückzuführen.

„Eine weitere Woche mit Nahverkehrstickets den Fernverkehr nutzen zu können, das ist ein erfreuliches Entgegenkommen der Bahn gegenüber den Kunden, so Prof. Uwe Lahl, Amtschef des Verkehrsministeriums. „Jedoch sind wir bei den zu beklagenden Zugausfällen immer noch auf einem Niveau, das wir nicht akzeptieren können. Besonders jetzt, bei dem aktuell strengen Winter, müssen sich Kunden auf ihre Zugverbindungen verlassen können. Wir drängen in unserer wöchentlichen Sitzung weiterhin auf Lösungen der DB Regio, die die Nahverkehrszüge endlich wieder pünktlich und verlässlich machen.“

David Weltzien, Vorsitzender der Regionalleitung der DB Regio AG, Region Baden-Württemberg: „Wir arbeiten weiter mit Hochdruck daran, die Probleme im Regionalverkehr zu beheben und stabile Verhältnisse sicherzustellen. Leider führen derzeit die anhaltenden zweistelligen Minustemperaturen zu teilweisen Einschränkungen beim Fahrzeugeinsatz. Deshalb haben wir die Nutzungsmöglichkeit unserer Intercity- und Eurocity-Zügen noch bis 31. Januar verlängert“.

Die Möglichkeit der IC/EC-Nutzung mit einem Nahverkehrsticket gilt auch auf der Strecke Göppingen – Stuttgart, hier allerdings nur im Fall von Teil- und Komplettausfällen von Nahverkehrszügen. Die jeweilige Entscheidung über eine Nutzungsmöglichkeit der IC/EC-Züge wird seitens der DB einzelfallbezogen getroffen und u.a. über Lautsprecheransagen kommuniziert. Die Mitnahme von Fahrrädern ist generell nur mit einer Fahrradkarte mit Reservierung des Fernverkehrs möglich. Die DB und das Verkehrsministerium haben sich weiter darauf verständigt, diese Entscheidungen flexibel und großzügig zu handhaben, solange die Problemlage in Baden-Württemberg im Nahverkehr bei DB Regio noch nicht gelöst ist.

Der Regelprozess bei einem nötigen Umstieg auf den Fernverkehr sieht vor, dass zunächst ein entsprechendes Ticket gelöst wird, das dann zur Erstattung bei der Bahn eingereicht werden kann. Die DB setzt den Regelprozess für diesen aktuellen Fall auf den genannten Strecken aus.