Windenergie: vier Waldstandorte sind aus dem Rennen

Drei Standorte werden weiterverfolgt

Heidelberg – Bei der Entscheidung darüber, auf welchen Flächen in Heidelberg potenziell Windenergieanlagen errichtet werden können, hat der Gemeinderat bei seiner Sitzung am Donnerstag, 18. Februar 2016, einstimmig vier der sieben zur Diskussion gestellten Standorte verworfen.

Damit wird die Stadt beim Nachbarschaftsverband beantragen, die Waldstandorte Hoher Nistler, Weißer Stein Süd, Lammerskopf und Auerhahnkopf nicht als Konzentrationszonen für Windenergieanlagen auszuweisen. 

Mehrheitlich hat der Gemeinderat entschieden, dass die Flächen Drei Eichen, Kirchheimer Mühle und Grenzhof Ost weiterverfolgt werden. Für diese Flächen sollen vor einer endgültigen Entscheidung die Ergebnisse der Bürger-, Behörden- und Trägerbeteiligung abgewartet werden. Diese werden derzeit vom Nachbarschaftsverband zusammengestellt. Darüber hinaus bittet der Gemeinderat um Klärung folgender Fragen:

  • Drei Eichen: Die Untere Naturschutzbehörde hat den Standort unter Vorbehalt als geeignet eingestuft. Es ist zu prüfen, ob und in welchem Maße Uhu oder Fledermäuse hier ihren Lebensraum haben. 
  • Grenzhof Ost: Auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wird der Nachbarschaftsverband gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, ob die potenzielle Konzentrationsfläche am Grenzhof so verändert werden kann, dass Windräder dort einen Mindestabstand von 1000 Metern einhalten müssen. Da der Grenzhof als Dorfgebiet eingestuft ist, ist nach den Vorgaben des Windkrafterlasses des Landes ein Abstand von 450 Metern ausreichend. Vom Nachbarschaftsverband wurde mit den Kriterien für den Vorentwurf des Flächennutzungsplans bereits ein vergrößerter Abstand von 600 Metern angesetzt.
  • Grenzhof Ost und Kirchheimer Mühle: Für beide Standorte sind ergänzende artenschutzrechtliche Untersuchungen erforderlich.

Generell soll auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen geprüft werden, ob es möglich ist, die vom Nachbarschaftsverband bisher zugrunde gelegte Regelung einer Mindestanzahl von drei möglichen Windrädern pro Standort dahingehend zu ändern, dass im Einzelfall auch weniger – also nur ein oder zwei Windräder pro Standort – möglich sein können.

Zusätzlich hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Nachbargemeinden Dossenheim und Schriesheim zu bitten, in ihrer Stellungnahme an den Nachbarschaftsverband darauf hinzuwirken, auf den Standort Langer Kirschbaum zu verzichten. Der Lange Kirschbaum liegt nördlich von Peterstal auf der Gemarkung der beiden Gemeinden und wird ähnlich kritisch gesehen wie die vier Heidelberger Waldstandorte.

So geht es weiter

Die Stadt Heidelberg muss bis zum Sommer 2016 eine Stellungnahme an den Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim abgeben. Hintergrund ist, dass der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim aktuell einen „Teil-Flächennutzungsplan Windenergie“ für seine 18 Mitgliedskommunen erstellt. Der Flächennutzungsplan ermöglicht es, Flächen festzulegen, auf denen Windenergieanlagen errichtet werden können und  damit gleichzeitig alle anderen Flächen davon freizuhalten. Im Heidelberger Stadtgebiet hatte der Nachbarschaftsverband sieben Standortvorschläge zur Diskussion gestellt. 

Infobox:

Momentan sind Windenergieanlagen aufgrund des bestehenden Regionalplans „Windenergie“ im Verbandsgebiet des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim rechtlich nicht zulässig. Dieses Bauverbot wird jedoch in absehbarer Zeit entfallen. Damit werden Windenergieanlagen grundsätzlich überall möglich, solange keine sonstigen öffentlichen Belange entgegenstehen. Eine gezielte Standortsteuerung ist dann nur über einen Flächennutzungsplan möglich. Diesen erarbeitet der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim derzeit (für 18 Mitgliedskommunen). 

Bei den nun vom Nachbarschaftsverband zur Diskussion gestellten 17 Flächen im Verbandsgebiet (davon sieben Flächen in Heidelberg) geht es nicht darum, diese insgesamt zu beschließen oder abzulehnen, sondern jede Fläche steht einzeln zur Diskussion, d.h. sie kann entfallen oder in ihrer Größe verändert werden. Im Flächennutzungsplan werden Konzentrationszonen für Windenergie ausgewiesen; außerhalb dieser Zonen wären Windenergieanlagen dann unzulässig. Es ist rechtlich jedoch nicht möglich, gar keine geeigneten Flächen für Windenergie auszuweisen.