Zöllner decken Schwarzarbeit im Transportgewerbe auf

Schwarzfahrt

Calw – Das Amtsgericht Calw hat den 45-jährigen Inhaber einer Spedition und seine beiden Gehilfen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 102 Fällen zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Der Hauptverantwortliche erhielt zwei Jahre, seine 71-jährige Mutter und sein jüngerer Bruder jeweils acht Monate Freiheitsstrafe.

Die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Rastatt hatten zuvor in umfangreichen Ermittlungen festgestellt, dass mehrere Fahrer der im Landkreis Calw gelegenen Spedition lediglich zu einem sehr geringen Lohn von rund 400 Euro angemeldet waren. Zusätzlich erhielten sie jedoch bar oder per Überweisung hohe Spesen von bis zu 1.800 Euro monatlich – frei von Sozialversicherungsabgaben.

„Diese sogenannten Spesen wurden sogar im Krankheitsfall oder während des Urlaubs an die Beschäftigten gezahlt“, so eine Angehörige der FKS in Rastatt. „Der geringe Lohn und die sozialversicherungs- und steuerfreien Spesen, die auf den Lohnzetteln ausgewiesen wurden, dienten ausschließlich dem Zweck der Abgabenersparnis“.

Durch das rechtswidrige Verhalten des Tätertrios war den Sozialversicherungen in einem Zeitraum von über vier Jahren ein Schaden von mehr als 225.000 Euro entstanden.
Das Gericht setzte die Haftstrafen für den Hauptverantwortlichen für vier Jahre, für die zwei Mittäter für jeweils drei Jahre zur Bewährung aus.