Heidelberg – Bürgerinnen und Bürger, die für die Landtagswahl am Sonntag, 13. März 2016, wahlberechtigt sind, können grundsätzlich nur im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, die allen Wahlberechtigten bis spätestens Sonntag, 21. Februar 2016, zugestellt wurde.
Wahlberechtigte, die innerhalb Heidelbergs umgezogen sind und sich nach dem 21. Februar 2016 in einen anderen Wahlbezirk der Stadt umgemeldet haben, bleiben weiterhin im Wählerverzeichnis ihres alten Wohnbezirks eingetragen. Sie können also zunächst nur dort unter Vorlage ihrer Wahlbenachrichtigung oder eines Personalausweises/Passes wählen.
Wer in einem anderen Wahlraum wählen will, benötigt dazu einen Wahlschein. Mit einem Wahlschein kann in einem beliebigen Wahlraum der Stadt oder durch Briefwahl gewählt werden. Wahlscheine sind bis Freitag, 11. März 2016, bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg zu den üblichen Öffnungszeiten erhältlich. Die Wahldienststelle im Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, ist an diesem Tag durchgehend von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In allen Bürgerämtern kann bei Abholung der Briefwahlunterlagen auch sofort gewählt werden.
Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheines beziehungsweise von Briefwahlunterlagen können über die städtische Homepage unter www.heidelberg.de/wahlen oder durch Einscannen des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes mittels Smartphone oder Tablet online beantragt werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen und bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg im Bürgeramt, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-13541, -13580, -13550, oder per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de.