Kreis Bergstraße: BUND akzeptiert Genehmigung der Standorte „Kahlberg“ und „Stillfüssel“

"Windenergieanlagen sind für die Energiewende unabdingbar"

Symbolbild Windkraftanlage (Foto: Holger Knecht)
Symbolbild Windkraftanlage (Foto: Holger Knecht)

Heppenheim – Für den BUND-Kreisverband Bergstraße ist der rasche Ausbau von Windenergieanlagen unabdingbar, wenn die Energiewende gelingen soll. Die Genehmigungen des Regierungspräsidiums Darmstadt für die Standorte „Kahlberg“ und „Stillfüssel“ hält der BUND für vertretbar.

BUND-Kreisvorstandssprecher Guido Carl: „Beim Standort ‚Stillfüssel‘ hätten wir uns allerdings gewünscht, dass vor der Erteilung der Genehmigung die Situation des Schwarzstorchs noch einmal eingehender untersucht wird.“ Doch die vom BUND scharf kritisierte Entscheidung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, die Förderung regenerativer Energieanlagen ab 2017 massiv zurückzufahren, hat offensichtlich zu der Entscheidung der Genehmigungsbehörde noch in 2016 beigetragen.

Allerdings steht für den BUND auch fest, dass die Genehmigung der beiden Standorte rechtlich nicht beanstandet werden kann. Die dafür notwendigen Voruntersuchungen gerade auch im artenschutzrechtlichen Bereich lagen allesamt vor und aus der derzeit gegebenen Faktenlage lässt sich keine Ablehnung gegenüber den Anlagen ableiten. BUND-Kreisvorstandssprecher Herwig Winter: „Der Horst am sogenannten ‚Ameisenbrunnen‘, der von der Bürgerinitiative Gegenwind Siedelsbrunn als Schwarzstorchhorst betrachtet wird, ist nach uns vorliegenden Erkenntnissen nie von einem Schwarzstorch genutzt worden.“

Der Schwarzstorch ist nach Auffassung des BUND jedoch dabei, sich im Odenwald anzusiedeln, und erste Brutnachweise liegen bereits vor. Aber im Bereich „Stillfüssel“ gibt es bislang keinen Brutnachweis, weder im engeren Tabubereich von 3.000 Metern rund um die geplanten Windenergieanlagen noch im weiteren Umfeld. Die Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheids sehen allerdings weitere Untersuchungen für 2017 vor.

Für alle anderen Arten, die einem besonderen Schutz unterliegen und die durch Windenergieanlagen gefährdet werden können, sind entweder die vorgeschriebenen Abstände zu den Brutstätten eingehalten oder die Nebenbestimmungen schreiben beispielsweise für mehrere Fledermausarten entsprechende Abschaltzeiten vor. Der Mindestabstand zu Siedlungen von 1.000 Metern ist ebenfalls gewährleistet. Herwig Winter abschließend: „Damit sind für uns die rechtlichen Vorgaben, die für eine Genehmigung von Windenergieanlagen notwendig sind, allesamt erfüllt.“