Kreis Germersheim: HBCD-haltige Dämmmaterialien sind kein gefährlicher Abfall mehr – Neue Annahmeregelung für Styropor-Dämmplatten an den Wertstoffhöfen

Styropor (Symbolbild, Foto: Björn Láczay / Flickr - CC BY-SA 2.0)
Styropor (Symbolbild, Foto: Björn Láczay / Flickr - CC BY-SA 2.0)

Kreis Germersheim – „Ab sofort werden Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan) enthalten wieder an allen Wertstoffhöfen im Landkreis Germersheim angenommen. Damit ist die Entsorgung dieser Abfälle wieder einfacher“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel, der sich für eine umweltgerechte, aber gleichzeitig praktikable und bürgerfreundliche Lösung eingesetzt hatte.

Diese Dämmmaterialien aus Polystyrol oder Polyurethan, u.a. bekannt als Styropor bzw. Styrodur wurden hauptsächlich in Wärmeverbundsystemen bei Hausisolierungen, sowie bei der Trittschall- und der Dachdämmung eingesetzt.

Vom 01.10.2016 bis 28.12.2016 waren sie als gefährlicher Abfall eingestuft und mussten separat erfasst und gesondert entsorgt werden. Dies führte bundesweit zu Entsorgungsengpässen.

Inzwischen sind diese Dämmstoffe vom Gesetzgeber wieder als nicht gefährlicher Abfall eingestuft, zunächst befristet bis 27.12.2017.

Bei der Anlieferung an den Wertstoffhöfen ist zu beachten, dass die Anliefermenge von Dämmstoffen auf zwei Kubikmeter pro Tag und Anlieferer begrenzt ist. Da diese Abfälle unter die Kategorie „Abfälle zur Verbrennung“ fallen betragen die Entsorgungsgebühren 348,00 €/t bzw. 52,00 €/cbm.

Größere Mengen aus gewerblicher Herkunft können an den Wertstoffhöfen nicht angenommen werden. Diese müssen über private Entsorgungsunternehmen entsorgt werden.