Wer für Blitzeis-Unfälle aufkommt

Wiesloch – Wenn plötzlich gefrierender Sprühregen zu Autounfällen und Stürzen führt, stellt sich die Frage, welche Versicherungen für die Schäden aufkommen. Städte und Gemeinden sind in der Regel nicht zu belangen.

Laut Deutschem Wetterdienst ist kalte Luft, die von Nordeuropa nach Deutschland zieht, für den frühen Wintereinbruch verantwortlich. Besonders im Norden werden sich im Verlauf der Woche Schnee-, Regen- und Graupelschauer abwechseln. Die Gefahr von Blitzeis steigt.

Kfz-Haftpflicht übernimmt Schäden an fremden Fahrzeugen

Bei Autounfällen aufgrund von plötzlichem Glatteis greift in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für jeden Autofahrer Pflicht ist. Diese kommt für Schäden an fremden Fahrzeugen auf. Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt die Vollkasko-Versicherung. Wer nur eine Teilkasko-Versicherung besitzt, muss den eigenen Schaden allerdings selbst tragen. Um im Straßenverkehr gut abgesichert zu sein, sollten Autofahrer beim Tarifvergleich nicht allein auf den Preis achten, sondern auf bestimmte Leistungsmerkmale. „Sinnvoll ist die Absicherung der groben Fahrlässigkeit in der Kaskoversicherung. Ansonsten erhält der Versicherte bei einem Unfall im Winter mit Sommerreifen weniger oder gar kein Geld“, sagt Ralf Houben, Bereichsvorstand für die Region Mitte beim Finanzdienstleister MLP.

Die richtige Absicherung für Hauseigentümer

Hausbesitzer sind bei Blitzeis durch eine private Haftpflichtversicherung geschützt. Diese zahlt bei Stürzen anderer Personen auf dem eigenen Grundstück auch dann, wenn der Eigentümer seiner Streupflicht nicht nachgekommen ist – allerdings nur, wenn er die Immobilie selbst bewohnt. Hat der Hauseigentümer die Streupflicht an seine Mieter übertragen, übernimmt meist die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung die Unfallkosten des Verletzten.

Bei privater Unfallversicherung auf verbesserte Gliedertaxe achten

Rutscht man dagegen selbst bei Glatteis aus und verletzt sich, ist es aussichtslos, die Stadt oder die Gemeinde dafür zu belangen. Sie kann sich im Fall von Blitzeis rechtlich auf „höhere Gewalt“ berufen. Bei Glatteisunfällen greift nur eine private Unfallversicherung. Sie kommt für die Kosten von Folgeschäden nach einem Unfall wie zum Beispiel den barrierefreien Umbau der Wohnung auf. Bei der Auswahl einer privaten Unfallversicherung ist unter anderem eine sogenannte verbesserte Gliedertaxe ein Qualitätsmerkmal. „Sie führt dazu, dass der Versicherte im Ernstfall eine möglichst hohe Auszahlungssumme je nach beeinträchtigtem Körperteil erhält“, erklärt Ralf Houben.