Ludwigshafen: Die Polizei-News

Ludwigshafen – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Raub von Bargeld

Am heutigen Neujahrsmorgen kam es gegen 07:45 Uhr im Bereich des Goerdeler-Platzes in Ludwigshafen zu einem Raub. Der Geschädigte besuchte zuvor eine Gaststätte in der Seilerstraße und war fußläufig in Richtung Goerdeler-Platz unterwegs. Etwa auf Höhe einer dortigen Bäckerei wurde er von zwei bis drei unbekannten Tätern attackiert und erlitt dabei durch Schläge und Tritte schwere Gesichtsverletzungen. Dadurch verlor er auch kurzeitig das Bewusstsein. Als er wieder zu sich kam, stellte er fest, dass ihm Bargeld aus seiner Geldbörse entwendet wurde. Der Geschädigte wurde stationär in einem Krankenhaus aufgenommen. Lebensgefahr besteht nicht.

Die Täter konnten lediglich als Mitte 20 Jahre und südländischer Herkunft beschrieben werden. Zeugen, die etwas beobachtet haben, werden gebeten sich mit der Polizeiinspektion Ludwigshafen 2 in Verbindung zu setzen. Tel.: 0621/963-2222.

Silvesternacht verläuft überwiegend ruhig

Auch in Ludwigshafen läutete ein Großteil der Bevölkerung in der Silvesternacht vom 31.12.2016 auf den 01.01.2017 feucht-fröhlich das neue Jahr ein. Hierbei feierten die Menschen größtenteils friedlich miteinander, sodass seitens der Polizei keine herausragenden Zwischenfälle zu verbuchen waren. Dennoch wurde die Feierlaune auch in diesem Jahr durch ein paar Wenige, denen der konsumierte Alkohol offenbar zu Kopf gestiegen war, getrübt. In der Folge war aufgrund diverser silvester- bzw. rauschtypischer Delikte (Körperverletzung, kleinere Brände, Sachbeschädigungen, etc.) ein polizeiliches Einschreiten erforderlich.

Körperverletzungen in der Silvesternacht:

In der Silvesternacht kam es im Stadtgebiet Ludwigshafen zu zwei Körperverletzungsdelikten. Zunächst gerieten gegen Mitternacht zwei Personen in der Gartenstadt in eine handfeste Auseinandersetzung um einen Autoschlüssel, als ein 42-jähriger Beschuldigter seinem betrunkenen Bekannten gewaltsam die Autoschlüssel abnahm um eine Trunkenheitsfahrt zu verhindern.

Am frühen Neujahrsmorgen kam es wenig später in einer Gaststätte in der Gartenstadt zu einer Auseinandersetzung in deren Verlauf sich eine männliche Person am Kopf verletzte.

Brände in der Silvesternacht:

Vermutlich aufgrund umherfliegender Feuerwerkskörper musste die Feuerwehr an Neujahr in den frühen Morgenstunden gleich doppelt ausrücken. Auf zwei Balkonen im 13. und 20. Obergeschoss eines Hochhauses in der Yorckstraße waren Rauchentwicklungen gemeldet worden. Nachdem sich die Feuerwehr Zugang zu den zurzeit unbewohnten Räumlichkeiten verschafft hatte, konnten die Brände gelöscht werden. Personen wurden nicht verletzt. Es entstand lediglich geringer Sachschäden in Höhe von ca. 2000 €.

Des Weiteren wurde am Neujahrsmorgen eine Streife der Polizei durch einen Passanten auf einen brennenden Einkaufswagen am Rheinufer aufmerksam gemacht. Die Feuerwehr wurde informiert und konnte den Brand löschen. Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung durch Feuer wurde aufgenommen und die Ermittlungen eingeleitet.

Verstoß gegen das Waffengesetz

Am 31.12.2016 gegen 15 Uhr kam es an der Endhaltestelle in Ludwigshafen-Oggersheim zu einem gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr. Zwei Heranwachsende schossen mit einer Pistole in Richtung einer fahrenden Straßenbahn und entfernten sich anschließend. Durch die eingesetzten Polizeibeamten konnten in unmittelbarer Tatortnähe zwei Personen festgestellt werden, auf welche die durch den Straßenbahnfahrer abgegebene Personenbeschreibung passte. Bei der Durchsuchung des mitgeführten Fahrzeugs der Beiden konnten eine Schusswaffe und ein Einhandmesser aufgefunden werden. Die beiden 18- und 19-jährigen aus Ludwigshafen kommenden Heranwachsenden stritten die Tat ab.
Bei der Waffe handelte es sich um eine Schreckschusswaffe, welche ohne kleinen Waffenschein nicht geführt werden darf. Der 18-jährige Eigentümer muss nun mit einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen.