Wiesbaden: Verbot von privatem Feuerwerk am Kurhaus

Wiesbaden – „Das Mitführen von Feuerwerk sowie von Rucksäcken und Beuteln mit einem Fassungsvermögen von mehr als drei Litern ist in der Silvesternacht im Bereich Kurhaus/Wilhelmstraße untersagt.“ So fasst Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz die Allgemeinverfügung der Stadt zur Silvesternacht zusammen. Diese sei notwendig, da viele Wiesbadener den Bereich rund um das Kurhaus in den letzten Jahren gemieden haben, weil sie dort nicht mehr unbeschwert feiern konnten. Verbunden mit den Ereignissen in Köln war dies der Anstoß für Ordnungsamt und Landespolizei, ein Sicherheitskonzept für Silvester zu entwickeln.

Die Allgemeinverfügung untersagt das Mitführen von Feuerwerk der Klasse 2 oder höher. Darunter fallen Feuerwerksraketen, Böller, oder Batteriefeuerwerk. Feuerwerk der Klasse 1, also Wunderkerzen und so genannte Knallteufel, ist erlaubt.

Zentraler Punkt des Konzepts ist eine Sicherheitszone, die vom Ordnungsdezernat durch die Allgemeinverfügung geschaffen wird. Die Zone im Bereich Kurhaus/Wilhelmstraße wird von Kräften der Stadt und der Landespolizei kontrolliert werden. Zusätzlich wird ein privater Sicherheitsdienst im Auftrag des Ordnungsamtes eingesetzt. Die Bürger können ihr Feuerwerk entweder an den Einlassstellen abgeben und in der Sicherheitszone feiern oder mit ihrem Feuerwerk außerhalb. „Von Seiten der Stadt haben wir die Sicherheitskräfte im Vergleich zu den vergangenen Jahren verdoppelt. Die Landespolizei plant sogar eine Verdreifachung des Personals. Die Beamten werden an gut sichtbaren Anlaufstellen, aber auch in Zivil vor Ort sein“, so der Ordnungsdezernent.

„Alle Sicherheitspartner arbeiten an der Vorbereitung des bevorstehenden Jahreswechsels eng zusammen, damit die Wiesbadenerinnen und Wiesbadener die Silvesterfeier am Kurhaus genießen können“, betont Dr. Oliver Franz abschließend.