Sandhausen: SVS legt Berufung vor dem DFB-Bundesgericht ein

Sandhaussen – Der SV Sandhausen akzeptiert im Fall Tim Kister das Urteil des DFB-Sportgerichts nicht und legt Berufung vor dem DFB-Bundesgericht ein. Am 20. Dezember 2016 war in mündlicher Verhandlung das Einzelrichterurteil von sechs Meisterschaftsspielen Sperre wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner, wovon zwei Begegnungen für die Dauer von einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt werden, vom Sportgericht des DFB bestätigt worden.

Nach wie vor bewertet der SV Sandhausen die Einstufung von Tim Kisters Foul aber anders als das Sportgericht. „Wir sehen die Aktion von Tim nicht als Tätlichkeit, sondern als rohes Spiel“, begründet SVS-Geschäftsführer Otmar Schork die neuerliche Berufung. „Vergleichbare Situationen, z.B. von Sebastian Rudy oder Emil Forsberg bestätigen uns in unserer Sichtweise.“

Der Leipziger Forsberg war nach seiner Roten Karte für das Foulspiel an Philipp Lahm (16. Spieltag) ebenso für drei Spiele gesperrt worden wie Rudy (TSG Hoffenheim) im Februar diesen Jahres, nach seinem Foul am Dortmunder Pierre-Emerick Aubameyang.

Tim Kister war am 16. Spieltag der 2. Liga gegen die Würzburger Kickers in der 79. Minute nach einem Foulspiel an seinem Gegenspieler Marco Königs von Schiedsrichter Patrick Alt (Heusweiler) des Feldes verwiesen worden.