Rhein-Neckar-Kreis: Online-Anhörung spart Porto und den Gang zum Briefkasten

Ordnungswidrigkeitenverfahren können Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Neckar-Kreis auch online abwickeln (Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)
Ordnungswidrigkeitenverfahren können Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Neckar-Kreis auch online abwickeln (Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)

Heidelberg – Wer auf den Straßen im Rhein-Neckar-Kreis zu schnell unterwegs war und von der Bußgeldstelle des Landratsamtes eine Verwarnung, einen Zeugenfragebogen oder eine Anhörung erhalten hat, kann das Ordnungswidrigkeitenverfahren auch online bearbeiten. Betroffene können sich in ihre Daten über eine individuelle Zugangskennung, die im Schreiben von der Bußgeldstelle mitgeteilt wird, einloggen. Um einen schnellen Aufruf zu ermöglichen, ist zudem ein QR-Code aufgedruckt. Eine Anmeldung mit den Zugangsdaten ist auch unter der Adresse  www.rhein-neckar-kreis.de/anhoerung möglich.

In dem Portal kann man sich die Beweisfotos ansehen und das Antwortformular zur Anhörung oder zu dem Zeugenfragebogen ausfüllen und dann direkt an die Bußgeldstelle weiterleiten. „Das geht nicht nur schneller und einfacher als auf dem herkömmlichen Wege, sondern erspart dem Betroffenen auch das Briefporto und den Gang zum Briefkasten“, erklärt die Referatsleiterin der Zentralen Bußgeldstelle beim Rechtsamt, Salomé Gunsch. „Im Durchschnitt nutzen seit der Einführung des Online-Dienstes im Juni 2015 bereits über 10 Prozent aller Betroffenen diese bequeme Form der Online-Anhörung“, hat Referatsleiterin Gunsch an Hand von  Auswertungen festgestellt. Der Service wird in Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch und Spanisch angeboten und erleichtert so auch fremdsprachigen Betroffenen die Antwort an die Kreisverwaltung. Ein aufgedruckter GiroCode bietet für Banking-App-Anwender zudem einen schnellen Zugang zur Zahlungsabwicklung. Es besteht auch die Möglichkeit der Onlinebezahlung mit giropay oder Kreditkarte.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen bleibt der Zugang übrigens nur solange bestehen, wie das Verfahren für den Betroffenen aktiv ist. Auch erfolgt die  Da-tenübertragung an die Bußgeldstelle verschlüsselt. „Die Online-Anhörung stellt eine Verbesserung des Kundenservices dar und wir gehen von einer weiter steigenden Annahme dieses Services aus“, zieht Salomé Gunsch ein positives Fazit zu dem noch „recht jungen“ Online-Dienst.