Mainz: Antrag auf Berufung gegen Bau der Klärschlammverbrennungsanlage abgelehnt

Genehmigung durch SGD rechtens:

Mainz – Die geplante Klärschlammverbrennungsanlage auf dem Gelände des Zentralklärwerks in Mainz-Mombach darf gebaut werden. Das steht jetzt endgültig fest.

Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat den Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt und damit dem Zukunftsprojekt endgültig grünes Licht gegeben. So steht es in der Pressemitteilung, die das OVG am Mittag herausgegeben hat.

„Die Entscheidung der Koblenzer Richter ist für uns natürlich eine Bestätigung“,

erklärte Jeanette Wetterling, unmittelbar nachdem sie vom Beschluss der Koblenzer Juristen erfahren hatte.

„Sie bescheinigt erneut, dass wir korrekt und sorgfältig gearbeitet haben“,

so die Vorstandsvorsitzende des Wirtschaftsbetriebs Mainz weiter. Das Unternehmen ist mit 68 Prozent Hauptgesellschafter der TVM, der Betreibergesellschaft der künftigen Anlage. Zuvor hatte bereits das Mainzer Verwaltungsgericht die Klage eines Grundstücksbesitzers abgewiesen. Der Kläger, dessen Grund und Boden sich in der Nähe des Klärwerks befindet, hatte die immissionsschutzrechtliche Genehmigung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) in Frage gestellt und hatte nach dem Urteil der Mainzer Richter Antrag auf Zulassung der Berufung
gestellt. Letztlich vergeblich.

Auch Wetterlings Vorstandskollege Michael Paulus war über die Nachricht aus Koblenz erfreut:

„Damit ist klar, dass wir unseren Zeitplan einhalten können.“

Der sieht so aus: Ende 2017 wird mit dem Bau begonnen, 2019 soll die Anlage dann in Betrieb gehen.