Kreis Karlsruhe: Integration von Flüchtlingen – Schulische und berufliche Maßnahmen im Jugendhilfe- und Sozialausschuss vorgestellt

Kreis Karlsruhe – Die Zahl der Flüchtlinge ist stark zurückgegangen. Musste der Landkreis im Februar noch 466 Personen unterbringen, liegen die Zuweisungen seit Mai im zweistelligen Bereich, im November mussten 32 Asylbewerber neu aufgenommen werden. Gleichwohl müssen diejenigen Menschen, die bisher zu uns gekommen sind und eine Bleibeperspektive haben, in die Gesellschaft integriert werden. Über den aktuellen Stand der Integrationsmaßnahmen wurde der Jugendhilfe- und Sozialausschuss in seiner jüngsten Sitzung vom 8. Dezember unterrichtet.

Von den 100.000 betreuten gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten, die der Bund schaffen will und entsprechend finanziell fördert, fallen auf den Landkreis Karlsruhe 529 Stellen. Diese sogenannten Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) werden sowohl vom Landkreis selbst (interne FIM) als auch von freien und gemeinnützigen Trägern (externe FIM) organisiert. 65 interne FIM hat die Agentur für Arbeit bereits genehmigt, die auch schon mit Flüchtlingen besetzt wurden. Zum 01.12.16 wurden weitere 101 externe FIM genehmigt. Für 230 weitere externe FIM müssen noch Abklärungen vorgenommen werden, nachdem diese aus formalen Gründen nicht genehmigungsfähig waren. Die Kreisverwaltung ist in intensiven Gesprächen mit der Agentur für Arbeit, um möglichst allen Flüchtlingen frühzeitig ein Sprachkurs- oder Beschäftigungsangebot machen zu können.

Weiter ausgebaut wurden die VABO-Klassen (Vorqualifizierungsjahr mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen) an den beruflichen Schulen des Landkreises. Konnten zu Beginn des Schuljahres 2015/16 rund 250 Schülerinnen und Schüler in 15 Klassen beschult werden ist diese Zahl aktuell auf 27 Klassen und 540 Schüler angestiegen. Zum Schuljahr 2016/17 wurde darüber hinaus an der Albert-Einstein-Schule Ettlingen in Kooperation mit der Albtal-Verkehrsgesellschaft (AVG) und dem Karlsruher Verkehrs-Verbund (KVV) erstmals eine unternehmensbezogene VABO-Klasse eingerichtet. Die 15 Praktika-Plätze sind dabei ausschließlich auf den Betrieb der AVG und VBK bezogen. Gute Schüler haben beste Chancen, von der AVG und VBK in Ausbildung übernommen zu werden. Durch die Konzentration auf die Ausbildungsberufe einer Branche soll ein beschleunigter Übergang in die Ausbildung ermöglicht werden. Daneben sind 115 Vorbereitungsklassen (VKL-Klassen) an allgemeinbildenden Schulen eingerichtet, nachdem das Landratsamt mit dem Staatlichen Schulamt ein Konzept erarbeitet hatte, das wohnortnahe Schulplätze im gesamten Kreisgebiet sicherstellt.

Obwohl das Land den Landkreis Karlsruhe bei der Förderung nicht bedacht hatte, hatte der Kreistag beschlossen, an den Berufsschulstandorten Bretten, Bruchsal und Ettlingen drei sogenannte „Kümmererinnen“ einzustellen. Sie unterstützen gemeinsam mit Kümmerern in anderer Trägerschaft junge Flüchtlinge aus VABO-Klassen, um sie in Praktika und Ausbildungsverhältnisse zu bekommen. Im Rahmen eines Kümmerer-Konzeptes wurden fünf Bezirke gebildet; ihre Einzugsgebiete decken alle Gemeinschaftsunterkünfte ab. Die Kümmerer in Trägerschaft des Landkreises haben bislang 184 junge Flüchtlinge betreut. 94 konnten in Praktikumsstellen und neun in betriebliche Einstiegsqualifizierungen vermittelt werden. Weitere neun junge Menschen konnten bereits eine reguläre Ausbildung beginnen.

Landrat Dr. Christoph Schnaudigel wies daneben darauf hin, dass im kommenden Jahr rund 2.600 Flüchtlinge von den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises zur Anschlussunterbringung in die Städte und Gemeinden anstehen. Sollte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Asylverfahren schneller als bislang entscheiden könne sich diese Zahl noch erhöhen. Viele Gemeinden könnten ihre Verpflichtung dadurch erfüllen, dass Räume in den bisherigen Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises zur Verfügung gestellt werden können. Zum Umstand, dass die Landesregierung die Auffassung vertritt, dass für die Sozialbetreuung in der Anschlussunterbringung nicht das Landratsamt als Untere Aufnahmebehörde zuständig ist sondern die mit dem erhöhten Flüchtlingszugang verbundenen Lasten zwischen Land und Kommunen in angemessener Weise verteilt werden berichtete der Landrat, dass der „Pakt für Integration“ beinhaltet, dass den Gemeinden in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 90 Mio EUR bzw. 1.125 EUR pro Person zur Verfügung gestellt werden. Daneben stellt das Sozialministerium 70 Mio EUR für Innetragtionsförderprogramme zur Verfügung.