Abgebrochene Spitze
Abgebrochene Spitze

Kreis Kusel – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Rehborn – Tannenbaumspitze abgebrochen – Unfallflucht? (Foto)

Die Frage „Unfallflucht oder Sachbeschädigung?“ stellt sich für die Polizei zu einem Vorfall bei einer Tannenbaum-Schonung bei Rehborn. Ein 58-jähriger Mann hatte am Montagnachmittag in der Schonung einen Baum geschlagen. Er war gerade dabei den Baum auf seinem Anhänger zu fixieren als der Fahrer eines weißen VW-Busses mit seinem Fahrzeug auf dem Feldweg vorbei wollte. Der 58Jährige wollte seinerseits die Sicherung des Baumes zuerst abschließen, worauf der andere Mann nicht wartete. Beim Vorbeifahren touchierte er allerdings die Spitze des Tannenbaumes und knickte sie ab. Ohne Anzuhalten sei er weitergefahren, was je nach Schadenshöhe eine „Unfallflucht“ darstellen könnte. Da, wie jeder weiß, die Spitze eines Tannenbaumes das Wichtigste am Weihnachtsbaum ist, stellt sich die Frage nach der Schadensbewertung. Bei einer nicht geringen Schadenshöhe ist ein „Unfall“ anzunehmen und damit eine Unfallflucht – das Kennzeichen war von dem Zeugen notiert worden. Letztlich kommt es darauf an, wie die fehlende Spitze des Baumes von seinem Nutzer kaschiert werden kann. Eine geblasene Spitze wird sich nicht so einfach aufsetzen lassen, dagegen vielleicht ein „Engel“ schon.

Hinzweiler – Fahrzeuge touchieren beim Überholen – Unfallflüchtige festgestellt

Mit den Stoßstangen haben sich beim Überholvorgang zwei Fahrzeuge touchiert. Am Montagnachmittag hatte eine 20-jährige PKW-Fahrerin eine 19Jährige mit ihrem PKW auf der L 372 zwischen Nerzweiler und Hinzweiler überholt. Beim Wiedereinscheren kam sie dem überholten Fahrzeug so nahe, dass sich die Stoßstangen berührten. Während die 19-Jährige kurz anhielt, fuhr die Überholerin weiter, ohne sich um den Vorgang und die Schadensregulierung zu bemühen. Über das abgelesene Kennzeichen konnte die Polizeistreife die Fahrzeugführerin ermitteln. Auch an ihrem Wagen waren korrespondierende Lackschäden feststellbar. Die Schadenshöhe wurde mit insgesamt 600 Euro angenommen.

(Die Nachrichten werden im Laufe des Tages bedarfsmäßig aktualisiert – Die Red.)