Ingelheim: Streu- und Winterdienst im Stadtgebiet

Wintereinsatz

Ingelheim – Der Winter steht vor der Tür und der städtische Bauhof hat die Vorbereitungen abgeschlossen: In den Hallen am Großmarkt sind rund 350 Tonnen Salz eingelagert.

„Die Menge sollte für einen normalen Winter ausreichen“,

ist sich der Bauhofleiter Gregor Fetzer sicher. 38 Personen stehen für den Wintereinsatz bereit, um mit 17 Fahrzeugen den Winterdienst in der Stadt sicherzustellen. „Ab Januar bekommen wir personelle Verstärkung“, so Fetzer. Denn im Rahmen der Zweckvereinbarung werden die Heidesheimer Bauhofmitarbeiter in den Ingelheimer Bauhof umziehen. So stehen dann insgesamt rund 50 Personen zur Verfügung.

Mit dem Winterdienst kommt die Stadt ihrer gesetzlich vorgeschriebenen reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht nach. Sie gilt jedoch nur auf verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen, wie zum Bespiel Gefällstrecken. So werden alle Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen gestreut. Das sind die Landesstraße im Stadtgebiet, die Ost-West-Umfahrung und alle Straßen, in denen Busse fahren. Zusätzlich gestreut werden die Wilhelm-Leuschner-Straße bis zur Georg-Scheuing-Straße, die Carolinenstraße bis zum Wirtschaftsweg und der Drosselweg. Seit 2013 werden weniger Straßen vom Bauhof mit Salz oder Salzlauge gestreut. Damit leistet die Stadt Ingelheim am Rhein einen wichtigen ökologischen Beitrag zum Umweltschutz.

Aber auch die Einwohnerinnen und Einwohner sind, gemäß der Straßenreinigungssatzung, in der Räumpflicht. Auf Gehwegen muss der anliegende Grundstückseigentümer den Winterdienst übernehmen. Dieser umfasst das Räumen und Streuen bei Schnee und Glätte. Aus ökologischen Gründen darf allerdings kein Salz gestreut werden. Streuen mit Salz spart zwar Zeit, verstößt aber gegen die Straßenreinigungssatzung. Diese schreibt vor, dass auf Gehwegen ausschließlich abgestumpftes Granulat gestreut werden darf. Es gibt aber auch Ausnahmen. Zum Beispiel wenn es während einer Frostperiode Regen gibt und sogenanntes Blitzeis entsteht, oder wenn trotz Schneeräumens und Sandstreuens die Glätte einfach nicht zu beseitigen ist.

Räumpflicht besteht an Werktagen morgens ab sieben Uhr. An Samstagen soll spätestens um acht Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis neun Uhr die zu streuenden Bereiche von Eis und Schnee geräumt sein. In den Abendstunden müssen die Straßen und Gehwege bis zum Abklingen des allgemeinen Tagesverkehrs zwischen 20 und 22 Uhr geräumt werden. Im Allgemeinen ist es ausreichend, einen Fußweg in einer Breite freizuschaufeln, dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbeikommen können, also mindestens einen Meter. Bei Straßen ohne Gehweg muss der Anwohner entlang des Hauses einen Weg in entsprechender Breite herstellen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt wird.

Alle Verkehrsteilnehmer sollten bei Schnee und Eis Vorsicht walten lassen. Geeignetes Schuhwerk beugt Stürzen vor. Eine angepasste Fahrgeschwindigkeit vermindert das Risiko von Unfällen.

Die Straßenreinigungssatzung der Stadtverwaltung Ingelheim steht auf der Internetseite www.ingelheim.de/rathaus-politik/satzungen-richtlinien im Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung zum Herunterladen zur Verfügung.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Heidesheim entnehmen die Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden Heidesheim und Wackernheim der Internetseite www.vg-heidesheim.de/verbandsgemeinde/satzungen-richtlinien/satzungen im Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung.