Trotz massiver Einschüchterung von Zeugen, konnten die Behörden den Bauunternehmer überführen (Symbolbild Zoll)
Trotz massiver Einschüchterung von Zeugen, konnten die Behörden den Bauunternehmer überführen (Symbolbild Zoll)

Weinheim. Einen Strafbefehl des Amtsgerichts Weinheim hat ein 38-jähriger Bauunternehmer aus dem Rhein-Neckar-Kreis akzeptiert.

Die Staatsanwaltschaft legte dem aus Südosteuropa stammenden Beschuldigten den Tatvorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 57 Fällen zur Last.

Durch die Akzeptanz des Strafbefehls wurde der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt, die für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich muss er eine Geldbuße von 20.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung entrichten.

Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Standort Heidelberg hatten zuvor umfangreiche Ermittlungen durchzuführen. Diese wurden allerdings durch den Beschuldigten, der auf Zeugen teilweise massiven Druck ausübte, erheblich erschwert.

Letztendlich hatten die Zöllner festgestellt, dass der Beschuldigte nachweislich zahlreiche bulgarische Arbeitnehmer als sogenannte Scheinselbstständige beschäftigte. Bei dieser Form der Schwarzarbeit wird versucht, durch ein scheinbares Subunternehmerverhältnis die Sozialversicherungsbeiträge in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu umgehen.

Im vorliegenden Fall wurden so vom Beschuldigten 173.000 Euro an Sozialabgaben nicht bezahlt.