Landau: Gewaltverbrechen an 86jähriger Frau in Mörlheim: Anklage wegen Raubmords erhoben

Mörlheim – Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen zwei Männer im Alter von 25 und 29 Jahren Anklage wegen Mordes, gemeinschaftlichen Raubes mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung zum Schwurgericht in Landau erhoben.

Sie sieht bei beiden Angeschuldigten die Mordmerkmale der Habgier als verwirklicht an und bei dem 25jährigen Angeschuldigten zudem das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe.

Den beiden rumänischen Staatsangehörigen wird in der Anklage zur Last gelegt, sich in der Nacht vom 18. auf den 19.05.2016 gewaltsam Zugang zu dem Anwesen der 86jährigen Frau verschafft und auf die Frau eingeschlagen und eingetreten zu haben, um sie dazu zu bewegen, ihnen die Aufbewahrungsorte von Bargeld und Schmuck zu offenbaren. Anschließend sollen sie das Haus nach stehlenswerten Sachen durchsucht haben. Aus Verärgerung über die aus seiner Sicht zu geringe Beute soll der 25jährige Angeschuldigte der aufgrund der vorangegangenen Misshandlungen bereits erheblich verletzten Frau massiv gegen Kopf und Oberkörper getreten haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er dabei zumindest billigend in Kauf nahm, dass diese Tritte zusammen mit den bereits vorher zugefügten Verletzungen zum Tod führen könnten. Sodann verließen die Angeschuldigten das Haus, wobei beide erkannten, dass sich die Frau aufgrund der von ihnen zugefügten Verletzungen in einer lebensbedrohlichen Situation befand und dringend ärztlicher Hilfe bedurfte. Die 86jährige Frau verstarb einige Stunden später an den durch die Schläge und Tritte verursachten massiven Verletzungen.

Der 25jährige Angeschuldigte, der durch am Tatort gesicherte DNA-Spuren schwer belastet wird, hat im Laufe der Ermittlungen umfangreiche Angaben zum Tatablauf gemacht und dabei auch seine Beteiligung an der Tat eingeräumt. Er hat jedoch in Abrede gestellt, die Frau selbst getreten oder geschlagen zu haben. Der 29jährige weitere Angeschuldigte hat bisher von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Beide Angeschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft – der 25jährige Angeschuldigte seit dem 15.06.2016, der 29jährige Angeschuldigte nach seiner Auslieferung aus Rumänien seit dem 27.10.2016.

Gegen die 25jährige Frau, die zunächst ebenfalls verdächtig war, an der Tat beteiligt gewesen zu sein, konnte der Tatverdacht nicht erhärtet werden, weshalb das Verfahren gegen sie gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt wurde. Zwar ist davon auszugehen, dass sie sich zur Tatzeit zusammen mit den Angeschuldigten in Deutschland, insbesondere im Raum Mannheim, aufhielt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen kann jedoch nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, dass sie an der Ausführung des Gewaltverbrechens beteiligt war, in dessen Planung eingebunden war oder Kenntnis von der geplanten Tat hatte. Wie bereits berichtet, war daher der Haftbefehl gegen sie am 14.11.2016 aufgehoben worden. Die Frau befindet sich jedoch wegen anderer Straftaten weiter in Untersuchungshaft (Bezugsmeldung)

Das Landgericht Landau hat nun über die Eröffnung des Hautverfahrens gegen die beiden Angeschuldigten zu entscheiden.

Rechtliche Hinweise:

Das Strafgesetzbuch sieht für Mord die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe vor, § 211 StGB. Die Strafe für Raub mit Todesfolge liegt nach § 251 StGB bei lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren.

Bezugsmeldung