Rheinstetten: Schneeräumen – Hinweise der Stadtverwaltung

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Symbolbild (Foto: Metropolnews)

Rheinstetten – Die Stadtverwaltung weist auf die Schneeräumpflicht der Anwohner hin.

Wer muss räumen oder streuen?

Verpflichtet sind die Straßenanlieger, das sind die Eigentümer, Mieter, Pächter der Grundstücke, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Sind mehrere für dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung. Vermietern wird empfohlen, die Gehwegreinigung und das Räumen und Streuen bei Schnee- oder Eisglätte im Mietvertrag zu regeln.

Wo muss geräumt oder gestreut werden?

Zu räumen sind Gehwege oder falls keine vorhanden sind, Flächen von 1,00 Meter Breite entlang des Grundstücks, auch in verkehrsberuhigten Bereichen.

Wie und wann ist zu räumen und zu streuen?

Die Gehwege oder andere Flächen sind so zu räumen und zu bestreuen, dass sie von Fußgängern, bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt, möglichst gefahrlos benutzt werden können. Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Der geräumte Schnee ist auf dem restlichen Teil des Gehweges bzw. der Fläche, wenn diese nicht ausreicht, am Rande der Fahrbahn anzuhäufen.

Hinweis: Von den Sandkästen der öffentlichen Spielplätze darf über die Wintermonate Sand entnommen werden, da dieser im Frühjahr ohnehin ausgetauscht wird.
An den Gefällstrecken sind für den akuten Bedarf Kästen mit Streugut zur Entnahme aufgestellt.

Wann ist zu räumen und zu streuen?

Es muss werktags bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr gestreut oder geräumt sein. Wenn nach diesen Zeiten Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Die Pflicht endet um 20.30 Uhr.

Die Regelungen können im Detail in der Streupflichtsatzung (Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege vom 26.07.2011) auf der Internetseite der Stadt Rheinstetten unter www.rheinstetten.de/streupflichtsatzung eingesehen werden. In der Satzung ist auch die Pflicht zum Reinigen der Gehwege von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub geregelt.

An folgenden Wegen besteht keine gesetzliche Räum- oder Streupflicht für die Stadt Rheinstetten und für die angrenzenden Grundstückseigentümer. Durch die Wege werden keine bebauten Grundstücke erschlossen. Es sind reine Verbindungswege oder liegen außerorts.

Forchheim:

  • Fußweg zwischen Rosenplatz und Rosenstraße Höhe Hardtstraße
  • Fußweg zwischen Rosenstraße 84 und Odenwaldstraße 23
  • Fußwege zwischen Odenwaldstraße 20 und 22
  • Fußweg nördlich des Friedhofes von Rosenstraße bis zur Brücke über den Dorfbach
  • Treppenabgang von der Rathausstraße zum Dorfbach Höhe Friedhof
  • Treppenabgang von der Rathausstraße Richtung Daxlander Straße Höhe Brunnenstraße
  • Treppenabgänge (2 x) neben Altem Rathaus und neben Haus Adlerstraße 25e
  • Fußweg zwischen Anwesen Am Bitterberg 1 und Dorfbach
  • Weg entlang Dorfbach zwischen Dammfeld und Feuerwehrhaus
  • Kirchgasse zwischen Karlstraße und Karlsruher Straße
  • Fußweg südlich der alten Bushalle Höhe Spielplatz Wilhelm-Danner-Straße
  • Fußweg zwischen Schwarzwaldstraße und Albgaustraße
  • Fußweg zwischen Schwarzwaldstraße und Jahnstraße
  • Fußweg durch Grünanlage zwischen Hallenbad und Karlsruher Straße
  • Zwei Schienenquerungen zwischen Albgaustraße und Hauptstraße

Forchheim-Silberstreifen:

  • Fußweg zwischen Buchenweg am Kindergarten Sterntaler vorbei Richtung Bolzplatz
  • Fußweg zwischen Akazienweg (Höhe Waldspielplatz) und Silberstreifen
  • Heckelweg von Messeallee zur Wetterwarte und weiter bis Einmündung K 3581

Mörsch:

  • Fußwege zwischen HAP-Grießhaber-Weg, Käthe-Kollwitz-, Max-Liebermann-Weg
  • Fußweg zwischen Albert-Schweitzer- und Speyerer Straße
  • Fußweg zwischen Speyerer- und Pfalzstraße
  • Fußweg entlang der Mauer des Friedhofes Mörsch, zwischen Berg- u. Römerstraße
  • Treppenabgänge an der Bergstraße Höhe Friedhof Mörsch
  • Wege in den Grünanlagen Kopernikusstraße/Friedhof/Schulzentrum/Naturfreunde
  • Verbindungswege im „Blumenviertel“
  • Treppenabgänge und Wege zwischen Rheinaustraße und Gartenstraße 2, 12 und 18
  • Treppenabgänge (2x) und Wege zwischen Oberer Legel und Am Hang (außer Treppe Höhe Mahlbergstraße)
  • Wege in Verlängerung Oberer Legel entlang Umgehung Süd bis Merkurstraße
    Basheideweg östlich der B 36 und Brücke über DB
  • Gehweg entlang Stadion zwischen Einmündung Umgehungsstraße und Am Sportpark
  • Gehweg entlang Bergstraße (Hangseite) zwischen Abfahrt Unterer Legel und Sonnenstraße
  • Fußwege zwischen Günther-Laukien-Straße und Rudolf-Diesel-Straße
  • Fußweg zwischen Günther-Laukien-Straße und Marie-Curie-Straße

Neuburgweier:

  • Weg zwischen Ebersteinstraße über Federbachbrücke zum Vereinsgebäude Tennisclub
  • Fußweg zwischen Fleckensteinstraße und Spielplatz