Rheinstetten: Reinigungspflicht liegt beim Anlieger

Laub von städtischen Bäumen wird abgeholt

Laubaufnahme in der Großen Kirchenstraße in Mörsch. (Foto: Stadt Rheinstetten)
Laubaufnahme in der Großen Kirchenstraße in Mörsch. (Foto: Stadt Rheinstetten)

Rheinstetten – An manchen Tagen im Herbst herrscht regelrechter Laubalarm im Rheinstettener Stadtbetrieb. Gerade nach einem stürmischen Tag oder Wochenende werden zeitweise alle Mitarbeiter des Fachbereichs Garten und Landschaft zur Beseitigung des herabgefallenen Laubes im Rheinstettener Stadtgebiet eingesetzt. Oftmals ist es sogar erforderlich, dass die Mitarbeiter Unterstützung von Kollegen aus anderen Fachbereichen bekommen, um der riesigen Mengen an Laub, zumindest ansatzweise, Herr zu werden.

Viele hundert Kubikmeter an Laub – mehrere Tonnen – fallen jährlich in Rheinstetten an. Nicht nur auf den Friedhöfen, den Spiel- oder sonstigen öffentlichen Plätzen oder auch vor öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten – auch auf vielen öffentlichen Straßen und Wegen sammeln sich Unmengen an Laub, die mühsam zusammengekehrt, -gesaugt, -geblasen oder gesammelt werden müssen. Teilweise wird der Stadtbetrieb auch von Fremdfirmen mit einer großen Kehrmaschine unterstützt. In der Regel dauern die Laubaktionen von ca. September/Oktober bis Weihnachten. Je nach Witterung kann dies aber auch schon früher beginnen bzw. auch länger andauern.

An dieser Stelle erinnern wir daran, dass es die Pflicht der Straßenanlieger ist, der Reinigungspflicht nachzukommen. Die am Straßenrand bereitgestellten Laubsäcke werden – in der Regel gegen Ende der Woche – von städtischen Mitarbeitern abgeholt. Einen verbindlichen Abholtag oder Abholwunsch können die städtischen Mitarbeiter leider nicht benennen oder berücksichtigen.

Auch weisen wir an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hin, dass ausschließlich Laub von städtischen Bäumen abgeholt wird. Private Gartenabfälle, Inhalte von Blumenkästen, Blumenerde, Baumschnitt, Reisig oder gar Hausmüll, etc., werden nicht abgefahren. Die Mitarbeiter des Stadtbetriebes sind angewiesen, dies stichprobenartig zu kontrollieren und entsprechend zu verfahren.

Entsorgungsmöglichkeit hierfür sind die privaten Mülltonnen oder auch der Wertstoffhof. Bitte achten Sie auch darauf, die Laub“säcke“ in handelsüblichen Größen zu wählen, da die Mitarbeiter diese von Hand aufladen müssen. „Big Packs“ bzw. überdimensional große Laubgefäße können nicht abtransportiert werden.

Es liegt in der Natur der Sache, dass die Mitarbeiter im Stadtbetrieb nicht überall gleichzeitig sein können. Im öffentlichen Bereich kann deshalb das Laub auch schon mal längere Zeit liegen. Deshalb ist es der Stadtverwaltung hilfreich, wenn Bürgerinnen und Bürger in Sachen „Laubeinsammeln“ vor ihrem Anwesen mehr tun, als es die Verordnung vorschreibt.

Und sollte es einmal vorkommen, dass sich jemand über Blätter in seinem Hof, seinem Garten oder auf der Straße ärgert, so hilft es vielleicht, sich den herrlich blühenden Baum im Frühjahr, den grün leuchtenden Baum im Sommer, den Baum im herbstlich bunten Blätterkleid oder auch den mit funkelndem Raureif überzogenen Baum im Winter vorzustellen – ganz zu schweigen vom kühlenden Schatten im Sommer oder den positiven Umwelteinflüssen eines Baumes das ganze Jahr über.