Kaiserslautern: Neuordnung und Erweiterung der Parkzonen

Änderung der Parkraumbewirtschaftung

Kaiserslautern – Wer sein Auto künftig innerhalb des Stadtgebietes abstellen will oder muss, ist möglichweise von den anstehenden Änderungen betroffen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 gelten für die Bewohner der Stadt die neuen Bewohnerparkgebiete. Es ändern sich sowohl die Bezeichnung als auch in vielen Bereichen die nutzbaren Parkflächen. So wurden beispielsweise die ehemaligen, alphabetisch aufgeteilten Parkausweisgebiete A, C und E künftig dem neuen Parkausweisgebiet mit der Nummer eins zugewiesen. Die Gebiete B, D, H und I zählen ab nächstem Jahr zum Parkausweisgebiet Nummer zwei. Teilweise wurden dementsprechend größere Gebietszuschnitte als neues Parkgebiet zusammengefasst, was die Parkplatzsuche optimieren soll.

Um die Umstellung der Parkausweise zu erleichtern, werden bisherige Bewohnerparkausweise, die ab dem 1. Februar 2017 ablaufen, in den nächsten Wochen automatisch von der Stadtverwaltung umgeschrieben und den betroffenen Bürgern zugesandt. Dieser Service ist kostenlos. Mit Zustellung des neuen Parkausweises werden die alten Ausweise ungültig. Alle Ausweise, die vor dem 1. Februar auslaufen, werden nur auf Antrag verlängert und umgeschrieben. Das gleiche gilt für die Parkausweise der Gewerbetreibenden.

Im Zuge der Neuordnung der Parkzonen werden ab nächstem Jahr nach und nach mit der Installation der neuen Parkautomaten auch der Teil der Herzog-von-Weimar-Straße im Bereich der Hausnummern 112 bis 154 sowie die Ostseite des Barbarossa- und des Hildgardrings parkgebührenpflichtig. Im Gegenzug wird die geltende Parkgebühr auf dem Messeplatz günstiger. Ab dem nächsten Jahr soll dort das Parken bis drei Stunden 50 Cent, pro Tag einen Euro und für die ganze Woche vier Euro kosten. Die Gebührenpflicht gilt auf dem Messeplatz wie im übrigen Stadtgebiet auch von montags bis samstags jeweils von 8 bis 19 Uhr. Ziel des vergünstigten Parkangebots auf dem Messplatz ist, Anreize für Pendler und Besucher zu schaffen, die derzeit viele Stellflächen der benachbarten Wohnquartiere belegen.

Den Beschluss zur Änderung der Parkraumbewirtschaftung hatte der Stadtrat am 5. September 2016 gefasst.

Was kostet das Parken allgemein in der Innenstadt?

Die Parkraumbewirtschaftung ist in eine Kernzone und in eine Randzone eingeteilt. In der Kernzone, die besonders zentrumsnah ist, kostet das Parken je 25 Minuten Parkdauer 50 Cent. Die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden 55 Minuten. In der Randzone kosten 50 Minuten Parkdauer 50 Cent, das Tagesticket beträgt drei Euro.